7384/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7606/J des Abgeordneten Doppler und weitere Abgeordneter betreffend „Gesundheitsrisiko Energiesparlampe“ wie folgt:

 

Wie schon bei ähnlichen Anfragen ausgeführt (2162/J, 6475/J) halte ich vorweg fest, dass mein Ressort in die Entscheidungsprozesse zur verpflichtenden Einführung von Energiesparlampen nicht eingebunden war und diesbezüglich auch über keine einschlägige Expertise verfügt. Die entsprechende Regelung wurde im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie getroffen, die in Österreich in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt (vgl. Ökodesign-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 126/2007).

 

Zu den Fragen 1  bis 5:

Energiesparlampen enthalten max. 5 mg Quecksilber - die früher zulässigen Quecksilber-Fieberthermometer enthielten zum Vergleich die 100fache Menge oder sogar mehr. Dennoch sollte natürlich jegliche Belastung der Raumluft mit Quecksilber vermieden werden. Dabei ist aber zu betonen, dass im Normalgebrauch kein Quecksilber aus den Lampen entweicht, sondern nur bei einem Bruch der Lampe. Es ist aber davon auszugehen, dass der Bruch einer Energiesparlampe ein seltener Ausnahmefall  sein wird. Selbst dann ist aber zu erwarten, dass daraus keine Dauerexposition resultiert, sonder nur eine kurzzeitige Erhöhung der Raumluftbelastung.

Verschiedene Organisationen haben bereits empfohlen in gefährdeten Bereichen (zB Kinderzimmer) bruchsichere Energiesparlampen einzusetzen. Verhaltensmaßregeln beim Bruch von Energiesparlampen wurden ebenfalls bereits häufig publiziert, so zB  das deutsche Umweltbundesamt:

·        Zunächst Fenster öffnen und Raum verlassen, 15 Minuten gut durchlüften

·        Keinen Staubsauger benutzen

·        Beim Aufsammeln der Bruchstücke Einmalhandschuhe tragen

·        Mit Karton Bruchstücke zusammenkehren, Reste mit feuchten Papiertüchern, eventuell mit Klebeband aufnehmen

·        Alle Bruchstücke und verwendete Reinigungsutensilien in einem leeren verschließbaren Glasgefäß, z.B. einem Einmachglas sammeln; als Sondermüll entsorgen

(Quelle:  www.bfr.bund.de/cm/232/gefahr_durch_quecksilber_in_energiesparlampen.pdf )

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ich ersuche diese Fragen an den dafür zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu richten.

Zu den Fragen 8 und 9:

Bezüglich des Blaulichtanteils in Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) erlaube ich mir auf eine Information des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de) zu verweisen, die unter anderem zu folgendem Schluss kommt:

Der Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke im Haushalt ist unter Strahlenschutzaspekten nicht bedenklich. Die vorliegenden Untersuchungen der von den Lampen emittierten optischen Strahlung sowie der elektrischen und magnetischen Felder lassen auch bei geringen Gebrauchsabständen Expositionen unterhalb der international zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Grenzwerte erwarten. […]

Hinsichtlich mehrerer für den Strahlenschutz wichtiger Charakteristika unterscheiden sich Glühlampen und Kompaktleuchtstofflampen nur graduell. Beim direkten Blick in eine Lichtquelle kann das Auge durch den Blaulichtanteil einer Glühlampe sogar deutlich stärker gefährdet werden als durch die entsprechende Emission einer Kompaktleuchtstofflampe. Mit den üblichen Leuchtstoffröhren sind zudem seit langem Leuchtmittel mit einer Technologie am Markt vertreten, die der von Kompaktleuchtstofflampen sehr ähnlich ist.

Hervorzuheben ist v.a. die im letzten Absatz angeführte Tatsache, dass die seit Jahrzehnten im Einsatz befindlichen Leuchtstoffröhren im Wesentlichen den Energiesparlampen entsprechen.

Ein Handlungsbedarf scheint diesbezüglich nicht gegeben.