7386/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7633/J der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen
wie folgt:

Fragen 1, 4, 5 und 6:

In den Jahren 2007 bis 2010 wurden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (bzw. des ehemaligen Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz bzw. des ehemaligen
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) jeweils folgende Beträge an Belohnungen ausbezahlt:

2007               250.172,62 €

2008               417.347,60 €

2009               347.560,80 €

2010               366.654,06 €

Fragen 2, 3, 9, 10 und 11:

Die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett (ohne Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. ohne Hilfspersonal) sind wie folgt bewertet:

Kabinettschef                      v1/5

Stv. Kabinettschef               v1/4

Pressesprecher                   v1/4

Fachreferent/in                   v1/3

Die Bezugshöhe ergibt sich aus den gehaltsrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung der abzugeltenden Mehrdienstleistungen.

Im Jahr 2010 erhielten sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) Belohnungen in der Höhe von insgesamt 5.020 € (das sind durchschnittlich 717 €). Dabei bewegte sich der Umfang der pro Mitar­beiter/Mitar­beiterin ausbezahlten Belohnung zwischen 564 € und 1.000 €. Die Belohnungen resultieren zu einem wesentlichen Teil aus der besonderen arbeitsmäßigen Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett.

Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2005 für 17 MitarbeiterInnen des damaligen Ministerbüros 50.360 € ausbezahlt (das sind durchschnittlich 2.962 €). Im Jahr 2006 wurden für 13 MitarbeiterInnen des damaligen Ministerbüros 36.000 € ausbezahlt (das sind durchschnittlich 2.769 €).

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des Grundrechts auf Datenschutz keine näheren Angaben machen kann, da aufgrund der geringen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kabinett auch durch die Angabe der jeweiligen Gehaltsstufe ein Personenbezug hergestellt werden könnte.

Das Belohnungssystem des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten. Einerseits wird den Sektionsleitungen und den unmittelbaren Vorgesetzten pro Bedienstete/n/r ein bestimmter Betrag zur direkten leistungsbezogenen Vergabe zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten Bedienstete, deren Monatsbezug eine bestimmte Höhe nicht erreicht, zusätzlich zur Leistungsbelohnung einen fixen Betrag.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Belohnung erhalten haben, haben die Anforderungen dieser Richtlinien erfüllt.

Frage 7:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 5 der parlamentarischen Anfrage Nr. 7195/J des  Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter, die nach wie vor aktuell ist.

Frage 8:

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) in meinem Kabinett sind im Jahr 2010 Gesamtkosten in Höhe von 953.487,16 € entstanden.

Frage 12:

Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach § 19 des Gehaltsgesetzes 1956 bzw. § 22 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Im Rahmen dieser Bestimmungen sowie der ressortinternen Vorgaben werden Belohnungen als Anerkennung für besondere Verdienste und als Motivationsinstrument grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden.