7391/AB XXIV. GP
Eingelangt am
23.03.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0037-II/A/9/2011
Wien, am 22. März 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7572/J der Abgeordneten Grosz, Schenk, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den nachstehenden Ausführungen ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Kosten für Broschüren- und Bürgerservicetelefonnummern nicht in den Aufstellungen enthalten sind.
Fragen 1 und 3:
Die Gesamtkosten beliefen sich für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2010 für das Bundesministerium für Gesundheit auf € 120.741,22; davon entfielen auf die Nutzung aller Diensthandys € 90.771,98.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Betrag die Nutzung für Datendienste ebenfalls enthalten ist.
Frage 2:
Im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2010 wurden 40 Diensthandys angeschafft, die Kosten beliefen sich auf € 2.114,61. Dazu wird festgehalten, dass es sich hier nicht ausschließlich um die Anschaffung zusätzlicher Geräte, sondern vielfach auch um den Austausch bereits vorhandener Geräte handelt.
Frage 4:
Mit Stichtag 1. Jänner 2011 sind 154 Mitarbeiter/innen des Bundesministeriums für Gesundheit im Besitz eines Diensthandys.
Frage 5:
Mit Stichtag 1. Jänner 2011 sind 15 Mitarbeiter/innen des Ministerbüros im Besitz eines Diensthandys.
Frage 6:
Die Kosten für die Nutzung der Handys im Ministerbüro beliefen sich für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2010 auf € 16.939,42; diese Kosten sind bereits in den zu den Fragen 1 und 3 genannten Beträgen enthalten.
Fragen 7 und 8:
Die Mitarbeiter/innen werden bei der Ausfolgung der Diensthandys darauf hingewiesen, dass sie diese nur für dienstliche Zwecke nutzen dürfen. Die Einhaltung wird durch eine monatliche Kontrolle der Auszüge der Beträge sowie der jeweiligen Verbindungszeit der einzelnen Handynummern gewährleistet.