7395/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

                                                                               

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0033-I/4/2011                                                       Wien, am 23. März 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Jänner 2011 unter der Nr. 7481/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Dienstwagen der Bundesregierung 2010 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4, 6, 8, 9 sowie 16 bis 19, 21 und 22:

Ø  Aus wie vielen Fahrzeugen besteht der momentane Fuhrpark der Zentralstelle (Stand: 1. Jänner 2011) Ihres Ministeriums? (Automarke, Antriebsart)

Ø  Wann wurden diese unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils angeschafft?

Ø  Wie hoch waren die ursprünglichen tatsächlichen Anschaffungskosten für die un­ter Frage 1 genannten Fahrzeuge?

Ø  Besitzen die unter Frage 1 genannten Fahrzeuge eine Sonderausstattung (jewei­lige Angabe mit Art und Kosten der Sonderausstattung)?

Ø  Welcher Personenkreis ist für die Benützung dieser unter Frage 1 genannten Fahrzeuge jeweils autorisiert (Bundesminister/in, Staatssekretär/in, Kabinettsmit­arbeiter/innen, Beamtinnen und Beamte)?

Ø  Welche Dienstkraftwagen (Marke) stehen den Regierungsmitgliedern bzw. allfälli­gen Staatssekretärinnen/Staatssekretären zur Verfügung?

Ø  Wie hoch waren die Anschaffungskosten der unter Frage 8 genannten Dienstkraf­twagen?

Ø  Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 1 genannten Dienstkraftwagen im Jahr 2010 (1.1.2010-31.12.2010) jeweils gefahren?

Ø  Wie viele Kilometer wurden die unter der Frage 8 genannten Dienstkraftwagen im Jahr 2010 (1.1.2010-31.12.2010) jeweils gefahren?

Ø  Wie hoch waren die Treibstoffkosten für die unter der Frage 1 genannten Dienst­kraftwagen im Jahr 2010 (1.1.2010-31.12.2010) jeweils?

Ø  Wie hoch waren die Treibstoffkosten für die unter der Frage 8 genannten Dienst­kraftwagen im Jahr 2010 (1.1.2010-31.12.2010) jeweils?

Ø  Wie hoch waren die jährlichen Erhaltungskosten für die unter der Frage 1 ge­nannten Dienstkraftwagen im Jahr 2010 (1.1.2010-31.12.2010) jeweils?

Ø  Wie hoch waren die jährlichen Erhaltungskosten für die unter der Frage 8 ge­nannten Dienstkraftwagen im Jahr 2010 (1.1.2010-31.12.2010) jeweils?

 

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die zusammenfassende Darstellung in der Anlage.

 

Zu Frage 5:

Ø  Welche Begründung lag für die Anschaffung der unter Frage 1 genannten Fahr­zeuge jeweils vor?

 

Die Fahrzeuge wurden zur Erfüllung der dienstlichen Erfordernisse angeschafft.

 

Zu den Fragen 7 und 10:

Ø  Wie viele Kraftfahrer hält Ihr Ministerium im Personalstand?

Ø  Von welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Ressorts werden diese unter Frage 8 genannten Dienstkraftwagen gelenkt?

 

Insgesamt sind acht Fahrer im Personalstand der Zentralleitung des BKA. Die Dienst­kraftwagen werden grundsätzlich nur von berufsmäßig bestellten Bediensteten ge­lenkt.

 

Zu Frage 11:

Ø  Sind diese unter Frage 8 genannten Dienstkraftwagen versichert, bei welchem Versicherungsunternehmen sind diese versichert und wie hoch ist die jährliche durch Ihr Ministerium zu tragende Versicherungssumme?

 

Der Bund hat für seine Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die jährliche Gesamtsumme ist variabel, da die Berechnung anhand der gefahrenen Ki­lometer durchgeführt wird. Die Kosten entsprechen ca. € 0,01 pro gefahrenem Kilo­meter.


 

Zu den Fragen 12 bis 14:

Ø  Stehen diese Dienstkraftwagen für Ihre private Nutzung bzw. die eines weiteren Regierungsmitgliedes oder allfälligen Staatssekretärin/Staatssekretärs auch zur Verfügung?

Ø  Welche Privatfahrten (In- und Ausland) haben Sie bzw. ein weiteres Regierungs­mitglied bzw. allfälliger Staatssekretär/Staatssekretärin mit einem Dienstkraft­wagen Ihres Ministeriums zwischen 1.1.2010 bis 31.12.2010 absolviert? (genaue Angabe des Reiseziels, der Dauer der Beanspruchung)?

Ø  Haben Sie für diese unter Frage 13 genannten Fahrten auch einen Kraftwagen­fahrer Ihres Ressorts in Anspruch genommen? Wenn ja, wann, für welche Reise und für welchen Zeitraum?

 

Den Mitgliedern der Bundesregierung steht der Dienstwagen gemäß § 9 des Bun­desbezügegesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997 auch zur privaten Benützung zur Verfü­gung. Dafür leisten sie – wenn sie nicht auf diese Privatnutzung verzichten - den in § 9 Abs. 2 Bundesbezügegesetz genannten finanziellen Beitrag. Die private Nutzung des Dienstwagens ist kein Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.

 

Zu Frage 15:

Ø  Gibt es innerhalb Ihres Ministeriums Regeln für die private Nutzung von Dienst­kraftwagen? Wenn ja, welche exakt und für welchen Personenkreis?

 

Eine Privatnutzung ist - abgesehen von der Frau Bundesministerin und mir (siehe da­zu oben zu Fragen 12 bis 14) - nicht vorgesehen. Ich weise in diesem Zusammen­hang auch darauf hin, dass Staatssekretär Dr. Ostermayer auf die Zuverfügungstel­lung eines Dienstwagens gemäß § 9 Bundesbezügegesetz verzichtet hat.

 

Zu Frage 20:

Ø  Planen Sie oder Ihr Ressort weitere Fahrzeugankäufe? Wenn Ja, welche Fahr­zeuge zu welchem Preis, wann und mit welcher Begründung?

 

Derzeit ist kein Neuankauf geplant.

 

Zu Frage 23:

Ø  Waren die unter Frage 1 und Frage 8 genannten Fahrzeuge im Jahr 2010 in Unfälle verwickelt? Wenn ja, wann und mit welchem Schaden und wie hoch waren die Kosten dieser Schadensfälle?


 

Am 1. Dezember 2010 wurde ein Dienstkraftwagen geringfügig bei einem Unfall beschädigt, an dem der Unfallgegner Verschulden hatte. Der Schaden wurde daher von dessen Versicherung getragen.

 

Zu Frage 24:

Ø  Hat Ihr Ressort im Jahr 2010 Kosten für allfällige Strafmandate (Verstöße gegen die StVO, Parkraumstrafen etc.) zu tragen gehabt?
Wenn ja, aus welchem Anlassfall, wie hoch waren diese jeweils und mit welcher Begründung wurden diese durch das Ressort über eine allfällige Amtspauschale eines Regierungsmitgliedes bezahlt?

 

Das Ressort hat keine derartigen Kosten getragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

 


 

Automarke

Antriebsart

Anschaffungs­
zeitpunkt

Anschaffungs-
kosten

Be-
schaffung

Sonderausstattung

Kosten der Sonder-
ausstattung

gefahrene
Kilometer

Treibstoff-
kosten

Erhaltungs-
kosten

Personenkreis

Mercedes Viano 220CDI 4 matic

Diesel

23.12.2009

940,90

Leasing

 

in d. Leasingrate enthalten***).

nachträglich:

     TV-Einbau

     Standheizung

 € 2.960,-

€ 3.300,-

61.390

8.600,09

 3.384,35

 

Bundeskanzler

Audi A8 3,0 Tdi

Diesel

29.09.2008

607,22*)

Leasing

in d. Leasingrate enthalten***)

 

48.682

5.472,07

4.078,50

Bundesministerin
Heinisch Hosek

Mercedes E220CDI



Diesel



08.02.2006



36.586,49



Ankauf




Getriebe Automatik
Radio mit CD-Navigation
Handy- Vorrüstung mit
Freisprecheinrichtung
Multikontursitz links
Multikontursitz rechts

€ 1.965,-
€ 1.660,-
€    550,-

€    270,-
€    270,-

19.058



1.683,56



2.026,12



alle Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen des Hauses

Mercedes E220CDI

Diesel

23.07.2009

834,59

Leasing

 

in d. Leasingrate enthalten***)

 

14.477

1.520,97

2.633,77

Toyota Prius 1,5 VTTI Hybrid

Benzin +
Strom

13.09.2007

27.099,00

Ankauf

Standheizung

€ 1.430,-

5.626

488,67

287,71

Mercedes E 200 NGT

Gas+Benzin

2007

45.667,00

SGA**)

keine

 

4.527

724,13

1.915,16

Mercedes Vito 111 CDI


Diesel


12.01.2004


25.019,00


Ankauf



Trennwand mit Fenster
Rückspiegel beheizbar
Automatik Getriebe
Beifahrersitz 2sitzer
Hecktür zweiflügelig

€    307,-
€    243,-
€ 1.939,-
€    261,-
€    431,-

1.150


190,48


576,83


Wirtschaftsfahrzeug für den Transport von Sachgütern

 

Anmerkungen:

*) Aufgrund einer Vertragsanpassung der Gesamtkilometer-Leistung konnten die monatlichen Kosten reduziert werden.

**) SGA=Sachgüteraustausch, DKW wurde am 2.12.2008 vom BMVIT übernommen.

***) Die Sonderausstattung ist in der Leasingrate enthalten und kann nicht herausgerechnet werden.