7399/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am      März 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0011-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7485/J vom 24. Jänner 2011 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4., 8., 9., 16. bis 19., 21., 22. und 23.:

Der Fuhrpark der Zentralstelle des Bundesministeriums für Finanzen besteht aus den in der als Beilage angeschlossenen Tabelle gelisteten Fahrzeugen. Die dabei angeführten Regierungsfahrzeuge verfügen über folgende Sonderausstattungen (Preise exkl. NoVA und USt):

Audi A8/2009

 

EUR

Zusatzausstattung*)

Komfortschlüssel

990,00

 

Leichtmetallräder

1.020,00

 

Multifunktionslenkrad

180,00

Sonderausstattungen**)

Einparkhilfe

490,00

 

Xenonlicht

320,00

 

Innen- und Außenlichtpaket

480,00

 

Komfortpaket/Gesundheitssitze

3.940,00

 

Handyvorbereitung

540,00

 

Sonnenschutzrollo Heckscheibe

410,00

 

TV-Empfang

810,00

 

Gepäckraumklappe automatisch

300,00

 

 

 

Audi A8/2007

 

EUR

Zusatzausstattung*)

keine

0,00

Sonderausstattungen**)

Komfort Gesundheitssitze

1.990,00

 

Bluetooth-Autotelefon

980,00

 

Parking System plus

720,00

 

Sonnenschutzrollo Heckscheibe

260,00

 

TV-Empfang

910,00

 

Vordersitze mit Memoryfunktion

690,00

 

*) Zusatzausstattung gem. KFZ-Richtlinie GZ. 01 1103/1-II/1/03 vom 29. Jänner 2003, Pkt. 2.9

**) Sonderausstattungen die für den besonderen dienstlichen Verwendungszweck erforderlich sind gem. KFZ-Richtlinie GZ. 01 1103/1-II/1/03 vom 29. Jänner 2003, Pkt. 2.9

 

Bei den Leasingfahrzeugen (BBG-Teilamortisationsleasing) ist die Zusatzausstattung nicht herausrechenbar. Der VW Bus verfügt über keine Sonderausstattung.

 

Zu 5.:

Die Anschaffung der Fahrzeuge dient zur Gewährleistung eines reibungslosen und effizienten Dienstbetriebes und beruht auf der im jeweiligen Bundesvoranschlag für die BMF-Zentralstelle festgelegten Fahrzeugausstattungsobergrenze.

 

Zu 6.:

Die jeweiligen Regierungsfahrzeuge werden ausschließlich entsprechend der vorgesehenen Widmung genutzt. Der übrige Fuhrpark des Bundesministeriums für Finanzen steht bei Dienstfahrten für die Kabinette sowie für die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums zur Verfügung. Bei entsprechendem Bedarf und abhängig von der Verfügbarkeit können diese Dienstfahrzeuge auch von anderen Angehörigen der Zentralstelle genutzt werden, sofern das dienstliche Interesse gegeben ist.

 

Zu 7. und 10.:

Im Personalstand des Bundesministeriums für Finanzen sind insgesamt drei Kraftfahrer. Die im Bundesministerium für Finanzen eingesetzten Regierungsfahrzeuge werden von den insgesamt drei Fahrern der Regierungsmitglieder gelenkt.


Zu 11.:

Alle Fahrzeuge sind bei der Versicherungsgesellschaft UNIQA haftpflichtversichert. Die jährliche Versicherungssumme ist variabel. Der Prämiensatz für die Fahrzeuggattung Personen- und Kombinationskraftwagen beträgt für 100 Fahrkilometer EUR 1,16.

 

Zu 12. bis 14.:

Zu diesen Fragen wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7481/J vom 24. Jänner 2011 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen. Den Mitgliedern der Bundesregierung und den Staatssekretären steht der Dienstwagen gemäß § 9 des Bundesbezügegesetzes auch zur privaten Benützung zur Verfügung. Dafür leisten sie – wenn sie nicht auf die Privatnutzung verzichten – den in § 9 Abs. 2 Bundesbezügegesetz genannten finanziellen Beitrag.

 

Zu 15.:

Gemäß den internen Regelungen des Bundesministeriums für Finanzen wird eine private Nutzung von Dienstkraftwägen ausgeschlossen.

 

Zu 20.:

Es sind derzeit keine Ankäufe geplant.

 

Zu 24.:

Strafen werden von den Chauffeuren aus deren Privatbudget beglichen. Aus Ressortmitteln sind keine Zahlungen erfolgt. Die Mittel für das Amtspauschale werden ausschließlich widmungsgemäß für Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden, Trinkgelder, Blumenspenden, kleine Einladungen und dergleichen aufgewendet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Beilage


 

 

Finanzierung

Marke

Type

Monat

An-schaffungs-jahr

Treib-stoff

Anschaffungs-kosten (Grundpreis)

bzw. monatliche Leasingkosten

Jahres-

Kilometer

2010

Treibstoff-

Kosten

2010

Erhaltungs-

Kosten

2010

Verwicklung

in Unfälle

2010

Anzahl

Verwicklung

in Unfälle

2010

Kosten

BMF Regierungsfahrzeug

Kauf

Audi

A8

April

2009

D

54.258,24

41471

5009

4000,25

0

 

BMF Regierungsfahrzeug

Kauf

Audi

A8

März

2007

D

51.934,80

90192

9087

9334,51

1

0

BMF Regierungsfahrzeug

Leasing

BMW

730

August

2010

D

230,22

42206

5941

3706,38

0

 

BMF-Zentralleitung

Leasing

Audi

A6

Dezember

2009

D

843,67

31590

3168

141,90

0

 

BMF-Zentralleitung

Leasing

Audi

A6

Dezember

2009

D

843,67

37391

3530

245,62

0

 

BMF-Zentralleitung

Leasing

Audi

A6

Dezember

2009

D

843,67

31094

3222

0

1

0

BMF-Zentralleitung

Leasing

VW

Multivan

Jänner

2010

D

913,66

13486

1476

0

0

 

BMF-Zentralleitung

Kauf

VW

Bus

September

2001

D

32. 887,00

37665

3452

4989,28

0

 

TABELLE zu 1 bis 4, 8 und 9, 16 bis 19, 21, 22 und 23