7401/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


S91143/6-PMVD/2011                                                                                                   . März 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kapeller, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. Jänner 2011 unter der Nr. 7500/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "undemokratischer Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 4 und 5:

Selbstverständlich achte ich das verfassungsgesetzlich verankerte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ungeachtet dessen ist darauf hinzuweisen, dass für den öffentlichen Dienst Einschränkungen aus der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit und den allgemeinen Dienstpflichten bestehen.

Zu 2:

Entfällt.


Zu 3:

Aufgrund des offenen Verfahrens nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, ersuche ich um Verständnis, dass weitere Ausführungen im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 B-VG (Amtsverschwiegenheit) nicht möglich sind.

Zu 6 und 7:

Die ursprünglichen Kostenberechnungen für das Modell 3 lagen mit 2,61 Mrd. Euro über den erwartbaren finanziellen Aufwendungen des Modells 1 mit 2,18 Mrd. Euro. Die beim Modell 3 – so wie auch für die übrigen Modelle mit ausgesetzter Wehrpflicht – getroffenen Annahmen, wie etwa Prämien und Zulagen waren völlig überhöht. Mit geringfügig  geänderten Annahmen erwies sich letztlich das Modell 3 mit sogar besserer Aufgabenerfüllungsqualität, gleichem finanziellen Aufwand zum Modell 1 und Verzicht auf die verpflichtende Rekrutierung den anderen Modelle als Überlegen.

Besonders hervorheben möchte ich die aktive Informationspolitik. Erstens wurde der Regierungspartner informiert, dann wurden die Modelle von mir ausführlich der Öffentlichkeit, im Rahmen einer Pressekonferenz, präsentiert. Am 3. Februar 2011 hätte es eine umfassende Präsentation für die Abgeordneten des Landesverteidigungsausschusses geben sollen, die unter anderem von erstunterzeichneten Abgeordneten nicht goutiert wurde.

Diese Information wurde dann an die Mitglieder verteilt und ist seither auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport öffentlich einsehbar. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen im Landesverteidigungsausschuss, bei der Beratung der dringlichen Anfrage Nr. 7412/J, am 20. Jänner 2011 und im Nationalen Sicherheitsrat. Somit ist ganz klar ersichtlich, dass ich die Öffentlichkeit umfassend informiert habe.