7414/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR1000/0037-II/BK/7.1/2011

Wien, am        . März 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 25. Jänner 2011 unter der Zahl 7498/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

In der Kriminalitätsstatistik wird der Diebstahl von e-cards nicht gesondert erfasst.

 

Zu Frage 3:

Es sind insgesamt vier Fälle bekannt. Die e-cards wurden entweder in Krankenhäusern oder in Arztpraxen zur Erschleichung einer Behandlung verwendet. Die Schadenshöhe ist nicht bekannt.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Zu Frage 4:

Es sind insgesamt neun Fälle bekannt. Die e-cards wurden entweder in Krankenhäusern oder in Arztpraxen zur Erschleichung einer Behandlung verwendet. Die Schadenshöhe ist nicht bekannt.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Die angeführten Fälle wurden entweder durch Anzeigen von Berechtigten der e-cards, Krankenanstalten, Ärzten oder im Zuge von polizeilichen Ermittlungen zu anderen strafbaren Handlungen bekannt.

 

Zu Frage 6:

In allen bekannt gewordenen Missbrauchsfällen von e-cards wurden Anzeigen an die zuständigen Staatsanwaltschaften erstattet. Da bei Diebstählen und Urkundendelikten die e-cards statistisch nicht gesondert erfasst werden, kann diese Frage zahlenmäßig nicht vollständig beantwortet werden.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Da keine Missbrauchsfälle bei Krankenscheinen bekannt sind, ist ein Vergleich nicht möglich.

 

Zu Frage 9:

Die Bekämpfung des organisierten Sozialbetruges ist ein Schwerpunkt des Bundeskriminalamtes und wird auch im Jahr 2011 weiter forciert. Die multidisziplinäre Kooperation mit den Sozialversicherungsträgern und den Finanzbehörden funktioniert und wird weiter voran getrieben. Der Missbrauch der e-card stellt dabei nur einen Teil der vielen unterschiedlichen Erscheinungsformen des Sozialbetruges dar.

 

Zu Frage 10:

Missbrauchsfälle im internationalen Bereich sind dem Bundesministerium für Inneres nicht bekannt geworden.