7415/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0013-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7506/J vom 26. Jänner 2011 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. – 14.:
Außenprüfungen werden durch die Finanzverwaltung grundsätzlich auf Grund einer Risikoeinschätzung durchgeführt. Bei Großbetrieben erfolgen in der Regel im Hinblick auf den Umfang der fiskalischen Auswirkungen Anschlussprüfungen, bei Klein- und Mittelbetrieben orientiert sich die Prüfungsdichte neben der Unternehmensgröße an einer Vielzahl weiterer Risikokriterien. In Bezug auf die Firmen Swarovski und Sacher wurden keine Abweichungen hinsichtlich der Prüfungsdichte, der Nachforderungen oder der sonstigen Vorgehensweise der zuständigen Finanzämter festgestellt. Laut Aussage der relevanten bundesweiten Fachbereiche wurden diese zu keinen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Firmen Swarovski oder Sacher beigezogen. Laut Mitteilung der Großbetriebsprüfung und der zuständigen Finanzämter gab es auch keine Weisungen des ehemaligen Bundesministers für Finanzen.
Es wird um Verständnis ersucht, dass konkrete Auskünfte im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gem. § 48a BAO nicht gegeben werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen