7420/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am       März 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0019-I/4/2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7556/J vom 2. Februar 2011 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Zum Stichtag 15. März 2011 sind insgesamt 201 Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (101 Personen), der Post AG (50 Personen) und der A1 Telekom Austria AG (50 Personen) dem Finanzressort dienstzugeteilt, wovon 155 Bedienstete Bereichen mit finanzpolizeilichen Aufgaben zugeordnet sind. Die Entscheidung über eine definitive Übernahme wird erst nach entsprechenden Erfahrungen, einer Einarbeitungsphase und Ausbildungsmaßnahmen erfolgen.

 

Zu 3. und 4.:

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung wird die Ausbildung für besondere Funktionen durch einen Funktionsausbildungs-Erlass geregelt. Darin ist u.a. auch eine spezielle Ausbildung vorgesehen, die an die Aufgaben der Finanzpolizei angepasst wurde. Schwerpunkte dieser Ausbildung sind die Vermittlung der erforderlichen materiell- und verfahrensrechtlichen Kenntnisse (Ausländerbeschäftigungsgesetz, Sozialbetrugsgesetz, Glücksspielgesetz, etc.) sowie die Absolvierung von Einsatztrainings als Bestandteil der praktischen Ausbildung im Außendienst.

 

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuge des Personaltransfers von Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bzw. Post AG und A1 Telekom Austria AG, die derzeit der Finanzverwaltung dienstzugeteilt sind, erfolgt die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen in einem strukturierten Ausbildungsprozess, welcher primär folgende Punkte umfasst:

•        eine spezifische, von der Grundausbildung abgeleitete Transferausbildung,

•        eine intensive praktische Ausbildung am Arbeitsplatz sowie

•        die Absolvierung der arbeitsplatzspezifischen Funktionsausbildung.

 

Zu 5.:

Die bundesweite Koordinierung der Finanzpolizei wird durch eine Stabstelle im Bundesministerium für Finanzen erfolgen, die Finanzpolizeiteams sind in die jeweiligen Finanzämter integriert, nähere Details sind derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen mit dem Bundeskanzleramt.

Zu 6. bis 8.:

Unabhängig davon, dass für die Umsetzung der Finanzpolizei bisher keine Anschaffungen getätigt werden mussten, kann über zusätzliche Personalausgaben erst nach Beendigung des Personaltransfers informiert werden.

 

Zu 9.:

Die Zusammensetzung der Mitglieder der Finanzpolizei ergibt sich einerseits aus der Zusammensetzung der bisherigen KIAB-Teams, andererseits maßgeblich aus den Überstellungen im Rahmen des Personaltransfers, wobei hier regionale Bedarfsüberlegungen genauso einfließen wie das Bewerber/innenverhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.