7425/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am       März 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0024-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7562/J vom 2. Februar 2011 der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass in der gegenständlichen Anfragebeantwortung die für die einzelnen Abgabenarten – soweit auswertbar – vollstreckbaren („bearbeitbaren“) Rückstände dargestellt werden.

 

Alle Antworten beziehen sich auf den Datenstand zum Stichtag 31. Dezember 2010. Die notwendigen Daten wurden aus dem Verfahren LoS entnommen. Die Zuordnung zu den Bundesländern erfolgte aufgrund der Zuständigkeitsbestimmungen des Abgabenverwaltungs-organisationsgesetzes.

 

Zu 1.:

Die vollstreckbaren Rückstände an Umsatzsteuer betragen für das Bundesland Vorarlberg 12,03 Millionen Euro.


Zu 2. bis 4. und 8. bis 10.:

Zu diesen Fragen liegen keine Daten in elektronisch effizient auswertbarer Form vor. Zur Beantwortung müssten zahlreiche Einzelabfragen vorgenommen werden, sodass eine entsprechende Auswertung mit einem unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden wäre. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass aus verfahrensökonomischen Gründen darüber keine Angaben gemacht werden können.

 

Zu 5.:

In Bezug auf die Steuerrückstände von Kleinstunternehmen bei der Umsatzsteuer ist darauf zu verweisen, dass gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz 1994 Kleinunternehmer (Vorjahresumsatz von nicht mehr als 30.000 Euro) unecht von der Umsatzsteuer befreit sind (mit der Möglichkeit, gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 auf die Befreiung zu verzichten).

 

Zu 6.:

Die vollstreckbaren Rückstände an Einkommensteuer betragen für das Bundesland Vorarlberg 15,02 Millionen Euro.

 

Zu 7.:

Die vollstreckbaren Rückstände an Körperschaftsteuer betragen für das Bundesland Vorarlberg 1,47 Millionen Euro.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.