7430/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0029-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7571/J vom 2. Februar 2011 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Gesamtkosten für Telefonie im Bundesministerium für Finanzen (Festnetz, Fax, Handys) betragen für das Jahr 2010 € 374.201,--. Die Kosten für die den Österreicherinnen und Österreichern angebotenen Services E-Finanz, Bürgerservice, Hotline für die elektronische Steuererklärung und Call Center finden darin keine Berücksichtigung.
Zu 2.:
Im angefragten Zeitraum wurden durch das Bundesministerium für Finanzen 256 Mobilfunkgeräte beziehungsweise Handys angeschafft. Die Beschaffung betrifft aufgrund der kurzen Lebensdauer von Handys zum Großteil den Austausch der Geräte. Die dafür angefallenen Anschaffungskosten belaufen sich in Summe auf € 31.790,--.
Zu 3. und 6.:
Die Gesamtkosten für die Nutzung aller Diensthandys im Bundesministerium für Finanzen betragen für das Jahr 2010 € 315.206,--. Eine Aufstellung der Kosten betreffend die Nutzung von Diensthandys nach einzelnen Personengruppen würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen, da alle Rechnungen händisch durchgegangen werden müssten.
Zu 4. und 5.:
Zum Stichtag 1. Jänner 2011 waren 5.881 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts einschließlich der nachgeordneten Dienststellen im Besitz eines Diensthandys. Davon handelt es sich bei 24 Personen um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros, bei 10 Personen um solche des Büros von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka und bei 12 Personen um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Büro von Staatssekretär Mag. Andreas Schieder.
Zu 7. und 8.:
Durch die Nutzung des Produktes „Mitarbeiterzusatzrechnung“ wird eine private Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen entgeltlich ermöglicht. Es existieren entsprechende dienstliche Anweisungen, bei privater Nutzung so vorzugehen, dass keine Kostenbelastung des Ressortbudgets entsteht.
Mit freundlichen Grüßen