7431/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0030-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7634/J vom 7. Februar 2011 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 4. bis 6.:
Im Jahr 2007 wurden € 2.265.270,59 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen an Belohnungen ausbezahlt; 2008 waren es € 2.319.031,72, 2009 € 2.474.389,56 und 2010 € 2.554.270,17.
Zu 2., 3. und 9. bis 12.:
Hinsichtlich der Bewertungen der Arbeitsplätze in den politischen Büros entsprechend den dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften ist gegenüber der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5416/J vom 20. Mai 2010 keine Änderung eingetreten. Referentinnen und Referenten des Ministerbüros erhalten dabei unverändert einen Bezug, mit welchem alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht abgegolten sind, sie erhalten daher darüber hinaus insbesondere keine Überstundenvergütungen oder Mehrleistungszulagen.
Die Gesamtkosten der ausbezahlten Belohnungen beliefen sich für den Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum 31. Dezember 2010 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros, des Büros des Herrn Staatssekretärs Dr. Reinhold Lopatka sowie des Büros des Herrn Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder auf € 194.428,--. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5416/J vom 20. Mai 2010 verwiesen. So richtet sich die Gewährung von Belohnungen auch weiterhin grundsätzlich für alle Bundesbediensteten nach § 19 Gehaltsgesetz 1956. Dieser Maßstab wird auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der politischen Büros angewendet, wobei auf die individuelle Leistung der Mitarbeiterin beziehungsweise des Mitarbeiters eingegangen wird. Leistungshonorierung entspricht auch der im Regierungsprogramm festgelegten Zielsetzung im öffentlichen Dienst und unterstützt somit auch die Sicherung der Leistungsbereitschaft in diesem Bereich.
Zu 7.:
Gegenüber der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7196/J vom 21. Dezember 2010 ist für den abgefragten Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum 31. Dezember 2010 keine Änderung eingetreten.
Zu 8.:
Die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros und für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche im jeweiligen Büro der beiden Staatssekretäre Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka beschäftigt wurden, aufgewendeten Gesamtkosten betragen für das Jahr 2010 in Summe € 2.796.934,49. Darin enthalten sind auch jene Leistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen angefallen sind. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung dieser Frage Sekretariatsbedienstete beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal nicht umfasst.
Mit freundlichen Grüßen