7432/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0031-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7688/J vom 15. Februar 2011 der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im angesprochenen Zeitraum 2000 bis 2006 wurde in der Finanzverwaltung eine umfassende Reform durchgeführt, in deren Rahmen neben der Neugestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation auch neue Steuerungsmodelle implementiert wurden. Unter anderem wurden die vormals 80 Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis zu nunmehr 40 Finanzämtern zusammengefasst und Aufgaben der früheren Finanzlandesdirektionen in diese Finanzämter verlagert. Durch die Schaffung neuer Teamstrukturen und die Elektronisierung der Abläufe konnten die ursprünglichen Standorte im Sinne einer kundenorientierten Ausrichtung erhalten bleiben, das heißt es mussten keine Standorte geschlossen werden.
Zu 2.:
Die Finanzverwaltung führt als moderne Verwaltung immer wieder Kundenbefragungen durch, um systematisches Feedback und damit Ansätze für eine Weiterentwicklung zu erhalten. Da keine Schließungen bzw. Organisationsverlagerungen durchgeführt wurden, gibt es dazu auch keine Rückmeldungen. Die im Zuge der Reform österreichweit nach einheitlichen Standards eingeführten Infocenter wurden in der letzten Kundenbefragung positiv beurteilt.
Zu 3. bis 5.:
Effizienzsteigerungen ergeben sich schon alleine daraus, dass ein steigendes Aufgaben-spektrum mit einer konstant sinkenden Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewerkstelligt wird. Ein weiterer Beleg für Effizienzsteigerungen zeigt sich in einer signifikanten Reduktion von Erledigungszeiten sowie in der Vereinheitlichung der Erledigungsqualität. Ein permanentes Monitoring (Managementinformationssystem) liefert dabei die Datengrundlage.
Zu 6. und 7.:
Durch die Reform konnte die Personalreduktion in der Steuer- und Zollverwaltung von mehr als 25% seit dem Jahr 2000 ohne Einbußen in der Leistung und der Serviceorientierung abgefangen werden. Die budgetären Auswirkungen ergeben sich daher aus den verminderten Personalausgaben sowie den damit in Zusammenhang stehenden Einsparungen für Ausstattung und Infrastruktur.
Im Zuge der Finanzreform wurden die neu geformten Finanzämter im Sinne des geltenden Haushaltsrechts als „Anweisende Organe“ mit eigenem Budget eingerichtet. Die Verantwortungsübernahme zur teilautonomen Budgetbewirtschaftung leistete insbesondere im Bereich der Sachausgaben einen Beitrag zur Stabilisierung dieser Sachausgaben (in einer Durchschnittsbetrachtung) auf dem Niveau des Jahres 2005 und ist gleichzeitig Unterstützung für die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen im Sinne des BFRG 2011 bis 2014.
Zu 8.:
Da keine Schließungen von Standorten stattgefunden haben, gab es auch keine negativen Auswirkungen, das heißt keinen Verlust von öffentlichen Angeboten oder Lebensqualität.
Zu 9.:
Die Finanzverwaltung ist ständig bemüht, sich an geänderte Rahmenbedingungen und neue Herausforderungen durch eine Weiterentwicklung der Organisation anzupassen. Aus heutiger Sicht gehört dazu vor allem in Ballungszentren die räumliche Zusammenfassung von Dienst-stellen in so genannten Finanzzentren wie beispielsweise das Finanzzentrum Wien Mitte.
Mit freundlichen Grüßen