7435/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0046-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7807/J vom 1. März 2011 der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. – 4.:
Sowohl die Modalitäten der Anweisung des Förderungsbetrages als auch die Abrechnung der Förderung bzw. die Feststellung deren widmungsgemäßer Verwendung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Sportministeriums, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Dem Bundesministerium für Finanzen kommt in dieser Angelegenheit keine Ingerenz zu.
Dem Bundesministerium für Finanzen liegen auch keine Schreiben bzw. Dokumente vor, die die widmungsgemäße Verwendung der Förderung belegen bzw. bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen