7435/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am       März 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0046-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7807/J vom 1. März 2011 der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. – 4.:

Sowohl die Modalitäten der Anweisung des Förderungsbetrages als auch die Abrechnung der Förderung bzw. die Feststellung deren widmungsgemäßer Verwendung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Sportministeriums, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Dem Bundesministerium für Finanzen kommt in dieser Angelegenheit keine Ingerenz zu.

Dem Bundesministerium für Finanzen liegen auch keine Schreiben bzw. Dokumente vor, die die widmungsgemäße Verwendung der Förderung belegen bzw. bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.