7438/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . März 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 26. Jänner 2011 unter der Nr. 7505/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Langsamfahrstellen im Schienennetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Welche – quantitativen und qualitativen – Ziele gibt es aktuell zum Thema „Sanierung der Langsamfahrstellen“?
Ø Sind diese Ziele auf das Gesamt-Schienennetz in Österreich bezogen?
Ø Wenn nein:
a) Auf welchen Teil (bitte um Angabe in Kategorien, Kilometer und Prozent) des Gesamt-Schienennetzes in Österreich sind diese Ziele bezogen?
b) Was sind die Gründe für das Fehlen von Zielen für die Sanierung der Langsamfahrstellen/-strecken in den übrigen Teilen des Schienennetzes?
Ø Welche Langsamfahrstellen an welchen Strecken im Schienennetz bestehen mit Stand 1.2.2011? Wir bitten um Auflistung im Einzelnen, sinnvollerweise in Tabellenform zusammen mit den Angaben gemäß Frage 6 und Frage 7.
Ø Wie hoch ist bei dieser Gesamtzahl der Anteil a) baustellenbedingter, b) durch den Erhaltungszustand bedingter Langsamfahrstellen?
Ø Welche Kosten für die Sanierung der in Frage 4 angesprochenen einzelnen Langsamfahrstellen an den einzelnen Strecken sind nach den aktuellsten vorliegenden Schätzungen jeweils zu erwarten? Wir bitte um Auflistung im Einzelnen, sinnvollerweise in Tabellenform zusammen mit den Angaben gemäß Frage 4 und Frage 7.
Ø Wann genau werden die in Frage 4 angesprochenen einzelnen Langsamfahrstellen an den einzelnen Strecken nach den aktuellst vorliegenden Zeitplänen jeweils saniert? Wir bitten um Auflistung im Einzelnen, sinnvollerweise in Tabellenform zusammen mit den Angaben gemäß Frage 4 und Frage 6.
Grundsätzlich möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Voranfrage 6961/J verweisen.
Ergänzend dazu möchte ich ausführen, dass meine Zielvorgabe lautet, alle fahrplanrelevanten Langsamfahrstellen des Bahnkernnetzes vordringlich zu beseitigen. Trotz des großen Nachholbedarfs aus der Vergangenheit geht die Anzahl der Langsamfahrstellen bereits deutlich erkennbar zurück. 56% der gesamten Rahmenplaninvestitionen dienen der Sanierung des Bestandsnetzes, Details zu zahlreichen Bestandssanierungsprojekten finden Sie auf der website des bmvit.
Die konkrete Reduzierungsplan der Langsamfahrstellen sowie die dazugehörige Mitteldisposition sind operative Angelegenheit des ÖBB-Managements und fallen nicht in meine Ingerenz. Auch die näheren Einzelheiten über Langsamfahrstellen sind als unternehmensinterne Daten der ÖBB-Infrastruktur AG anzusehen und fallen daher unter die Verantwortung der Organe dieser Gesellschaft. Die diesbezüglichen Anfragepunkte sind daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst. Ich darf hierzu auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen.