7443/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0007-I/PR3/2011

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 


Wien, am     . April 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete  haben am 28. Jänner 2011 unter der Nr. 7511/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH und die Aktivitäten des neuen Geschäftsführers DI Ulrich Puz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Qualifikationen und Auswahlkriterien hat das BMVIT – respektive der Personalberater – für die Position eines Geschäftsführers der SCHIG aufgestellt?

 

 

Im veröffentlichten Ausschreibungstext wurden folgende Qualifikationen und Auswahlkriterien gefordert:

 


 

Zu den Fragen 2 und 26:

Ø  Welche dieser Qualifikationen und Auswahlkriterien waren ausschlaggebend für die Bestellung von DI Puz zum Geschäftsführer der SCHIG?

Ø  Sind Sie nach wie vor der Meinung, mit der Auswahl der Geschäftsführung für die SCHIG die richtige Entscheidung getroffen zu haben?

 

 

Für die Bestellung von DI Puz als Geschäftsführer der SCHIG waren aus Sicht des Personalberaters Hill – auf Basis des Anforderungsprofils – unter anderem die Punkte Persönlichkeit, Managementfähigkeiten sowie Allgemeine Fähigkeiten ausschlaggebend.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie viel hat das Unternehmen Hill International für die Ausschreibung und Auswahl der Geschäftsführerposition erhalten?

 

 

Die Kosten für das Auswahlverfahren beliefen sich auf 18.000 Euro.

 

 

Zu den Fragen 4 bis 25 und 28:

Ø  Hat dieses Unternehmen von der SCHIG nach erfolgter Auswahl noch Folgeaufträge erhalten?

Ø  Wenn ja, für welche Leistungen und in welcher Höhe?

Ø  Ist es richtig, dass DI Walter Brenner als deklarierter Sozialdemokrat, ehemaliger Geschäftsführer der SCHIG und als Zeuge einer Klägerin in einem Prozess gegen die SCHIG mbH mit einem Beratervertrag belohnt wurde?

Ø  Wenn ja, für welche Leistungen, in welcher Höhe und für welche Dauer?

Ø  Welche Berater sind seit Antritt des GF DI Puz im Mai bis dato von der SCHIG und ihren Töchtern beauftragt worden und wie hoch sind die Beauftragungsvolumina?

Ø  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seit Antritt des neuen GF Puz das Unternehmen verlassen?

Ø  Was haben diese Dienstbeendigungen dem Steuerzahler aufgeteilt nach gesetzlicher und freiwilliger Abfertigung sowie nach Prämienzahlungen gekostet?

Ø  Wie viele ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits vor dem offiziellen Dienstende von der Arbeitsleistung frei gestellt, weiter bezahlt und für welche Dauer war dies jeweils der Fall?

Ø  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden/werden dienstfrei gestellt und haben trotzdem für die daraus resultierende nicht erbrachte Dienstleistung eine Prämie erhalten?

Ø  Ist es richtig, dass einem karenzierten Beamten aus Ihrem Ministerium die Rückkehr von der SCHIG an seinen fixen Arbeitsplatz im Ministerium mit rund € 32.000,-- „vergoldet“ wurden?


Ø  Ist es richtig, dass ein Abteilungsleiter eine hohe Abfertigung, Prämienzahlungen und eine Dienstfreistellung für die Auflösung seines Dienstvertrages erhalten hat und gleichzeitig ein sechstjähriges Rückkehrrecht vereinbart wurde, das nur einseitig vom Arbeitnehmer kündbar ist?

Ø  Wenn ja, wie hoch sind die Zahlungen gesamt und gegliedert nach Prämien, gesetzlicher und freiwilliger Abfertigung?

Ø  Wie erklären Sie dem österreichischen Steuerzahler eine freiwillige Abfertigung mit einem einseitigen Rückkehrrecht?

Ø  Ist es richtig, dass sowohl der Vertrag mit dem für Technische Infrastrukturkontrolle zuständigen Geschäftsführer nicht verlängert wurde, als auch der Vertrag mit dem zuständigen Abteilungsleiter aufgelöst wurde?

Ø  Wenn ja, wer wird diesen komplexen Bereich übernehmen und was kosten diese Vertragsauflösungen dem Steuerzahler?

Ø  Steht die Fluktuation in der SCHIG im Zusammenhang mit der Versorgung sozialdemokratischer Parteigängern?

Ø  Stimmt es, dass sich die Geschäftsführung einen eigenen Controller leistet, obwohl es bereits einen im Unternehmen gibt?

Ø  Ist es richtig, dass mittel-, bzw. langfristig der zusätzliche Controller MMag. Oliver Peter Stauber – Mitglied der Sozialistischen Jugend Kärntens und Mitglied des Aufsichtsrates der Kärntner Landesholding – entweder den derzeitigen Controller oder die in Mutterschutz befindliche Abteilungsleiterin ersetzen soll?

Ø  Wenn ja, wie viel wurde im Budget 2011 für das Ausscheiden des Mitarbeiters bzw. der Abteilungsleiterin vorgesehen?

Ø  Um wie viel Prozent übersteigt das Gehalt von MMag. Stauber jenes des bereits seit mehr als drei Jahren im Unternehmen befindlichen Controller?

Ø  Derzeit sind im Unternehmen vier Betriebsräte tätig; um wie viel Prozent wurden die Gehälter der vier Betriebsräte bei der letzten Gehaltserhöhung erhöht?

Ø  Stehen die Gehaltserhöhungen der Betriebsräte in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der hohen Personalfluktuation?

Ø  Wie erklären Sie diese Missstände dem österreichischen Steuerzahler mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von rund € 1.900 brutto?

 

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Zur Frage 27:

 

Ø  Haben Sie, als weisungsbefugte Ministerin einer GmbH, jemals eine schriftliche oder mündliche Weisung betreffend die Abfertigungszahlungen erteilt?

 

Ich habe keine Weisung erteilt.


Zu den Fragen 29 bis 30:

Ø  Sind Sie der Meinung, dass die Geschäftsführung den gesetzlichen Anforderungen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit gerecht wird?

Ø  Wenn ja, wie begründen Sie ihre Auffassung?

 

Im Zuge der Budgetkonsolidierung der Bundesregierung hat auch die SCHIG GmbH vom bmvit die Vorgabe erhalten, entsprechende Beiträge zu leisten.

 

 

Zu den Fragen 31 bis 33:

 

Ø  Mit Ende Jänner 2011 ist der Vertrag des zweiten Geschäftsführers ausgelaufen, der nicht verlängert wurde. Sind Sie der Meinung, dass DI Puz als Alleingeschäftsführer ohne einschlägige Ausbildung im Eisenbahnbereich und nach nicht einmal einem Jahr Diensttätigkeit sämtliche Aufgaben der ursprünglich 2 Geschäftsführer vollständig erfüllen wird?

Ø  Wann werden Sie die vakante Position des 2. Geschäftsführers nachbesetzen?

Ø  Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die derzeitige Situation in der SCHIG zu ändern?

 

 

Derzeit ist die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers nicht beabsichtigt.