7450/AB XXIV. GP
Eingelangt am
30.03.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0049-II/A/9/2011
Wien, am 25. März 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7635/J der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 4 bis 6:
In den Jahren 2007 bis 2010 wurden an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts Belohnungen in nachstehender Höhe ausbezahlt, wobei auf die mit den BMG-Novellen 2007 und 2009 verbundenen Kompetenzverschiebungen hingewiesen werden darf:
2007: € 183.329,68
2008: € 186.715,--
2009: € 198.805,--
2010: € 193.010,--
Fragen 2, 3 und 9 bis 12:
Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2010 wurden für 8 Referent/inn/en meines Büros insgesamt € 4.000,-- an Belohnungen ausbezahlt. Leistungsprämien kamen nicht zur Auszahlung.
Die Belohnungen wurden im Rahmen der ressortüblichen Rahmenbedingungen als Anerkennung für besondere Verdienste, in Fällen der Erreichung vereinbarter Ziele und anhand anderer individuell vereinbarter Leistungsparameter zuerkannt.
Die durchschnittliche jährliche Entlohnung richtet sich nach der Bewertung der Arbeitsplätze, wobei folgende Arbeitsplätze vorgesehen sind:
Kabinettschef v1/5, Pressesprecher v1/4, Fachreferent/inn/en v1/3.
Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach § 19 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 22 Vertragsbedienstetengesetz 1948 und wird im Rahmen dieser Bestimmungen sowie der ressortüblichen Vorgaben als Anerkennung für besondere Verdienste und als Motivationsinstrument grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden.
Frage 7:
Zu dieser Frage verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7197/J vom 16. Februar 2011; im Zeitraum 21. bis 31. Dezember 2010 erfolgten keine Änderungen.
Frage 8:
Im Jahr 2010 sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros Gesamtkosten in der Höhe von € 864.654,55 angefallen.