7454/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

BMAnfragebeantwortung

                                                                                                                                                           BMWF-10.000/0023-III/4a/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 31. März  2011

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7580/J-NR/2011 betreffend Telefonkosten der Ressorts für das Jahr 2010, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 2. Februar 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die Gesamtkosten für Telefonie (Festnetz, Mobiltelefon, Fax) betrugen im abgefragten Zeitraum € 98.604,01.

 

Zu Frage 2:

In diesem Zeitraum wurden in der Zentralleitung 46 Mobiltelefone angeschafft. Die
Anschaffungskosten beliefen sich auf € 2.213,86.

 

Zu Frage 3:

Durch die Nutzung aller dienstlichen Mobiltelefone entstanden im Jahr  2010 Kosten in Höhe von € 75.065,28.

 

Zu Frage 4:

In der Zentralleitung verfügten zum Stichtag 1. Jänner 2011 139 MitarbeiterInnen über ein dienstliches Mobiltelefon.


In den nachgeordneten Dienststellen verfügen folgende MitarbeiterInnen über ein dienstliches Mobiltelefon:

Geologische Bundesanstalt                                       0

Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik    0

Österreichisches Archäologisches Institut                4

Institut für Österreichische Geschichtsforschung     0

Historisches Institut Rom/Madrid                              0

Wissenschaftsrat                                                       0

Fachhochschulrat                                                      0

Studienbeihilfenbehörde                                          16

Psychologische Studentenberatung                         0

 

 

 

Zu Fragen 5 und 6:

Im Ministerbüro stehen meinen MitarbeiterInnen derzeit 15 Mobiltelefone zur Verfügung. Die Kosten hierfür sind in den Allgemeinkosten für Telefonie inkludiert, da für einzelne Mobiltelefone keine eigene Kostenstelle existiert; eine Herausrechnung der Beträge würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Durch die Nutzung des Produktes “Mitarbeiterzusatzrechnung“ wird eine private Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen entgeltlich ermöglicht. Es existieren entsprechende dienstliche
Anweisungen, bei privaten Nutzungen so vorzugehen, dass keine Kostenbelastung des
Ressortbudgets entsteht.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.