746/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0020-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 717/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Drogentests bei österreichischen Justizwachebeamten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

In den Jahren 2007 und 2008 wurden insgesamt 16 Drogentests bei Justizwachebediensteten durchgeführt. Davon wurde der Drogentest in sieben Fällen bei der Prüfung der Voraussetzungen zur Definitivstellung eingesetzt.


Zu 2:

Einsatzgruppenmitglieder wurden in den Jahren 2007 und 2008 keinen Drogentests unterzogen.

Zu 3:

In einem Fall wurde Drogenkonsum nachgewiesen. Mehrere daraufhin veranlasste Kontrolluntersuchungen erbrachten negative Ergebnisse.

Zu 4:

Die Drogentests werden entweder in den Justizanstalten selbst oder in anstaltsfremden Einrichtungen (z.B. in den Bundespolizeidirektionen) durchgeführt.

Zu 5:

Die Drogentests erfolgen durch den Anstaltsarzt oder den Polizeichefarzt.

Zu 6, 8 und 9:

Im Falle des Nachweises eines Drogenkonsums wird von der Dienstbehörde eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet und werden disziplinarrechtliche Maßnahmen in die Wege geleitet. Daneben werden regelmäßig ärztliche Kontrolluntersuchungen angeordnet. Bei Beamten, die des Drogenkonsums überführt werden, wird die Dienstpistole eingezogen. Darüber hinaus wird der/die Beamte/in nicht mehr im Nachtdienst, sondern lediglich im Tagdienst (ohne Waffe) eingesetzt. Erst nach Wiedererlangen der Dienstfähigkeit wird der/die Bedienstete wieder im vollen Umfang zu dienstlichen Verrichtungen herangezogen.

Zu 7:

Bislang wurde keine Beamte und Beamtinnen in diesem Zusammenhang aus dem Dienst entlassen.

. März 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)