7479/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

                      

 

GZ: BMG-11001/0040-II/A/9/2011

Wien, am 30. März 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7591/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Der Revisions- und Probenplan 2010 sieht für die Warengruppe 16 (natürliches Mineralwasser, Quellwasser, abgefülltes Trinkwasser, Tafelwasser, Sodawasser und Trinkwasser) entsprechende Proben (Plan- und Verdachtsproben) vor. Gemäß § 31 Absatz 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG haben die Landeshauptleute für die Durchführung des Revisions- und Probenplanes in ihrem Bundesgebiet Sorge zu tragen und über den Vollzug des Revisions- und Probenplanes dem Bundesminister für Gesundheit bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres (sohin bis 31. März 2011) zu berichten. Dementsprechend liegen derzeit für das Jahr 2010 noch keine Ergebnisse vor. Diese sind erst verfügbar, sobald die Tätigkeitsberichte der neun Bundesländer mit der Anzahl der Proben sowie den Ergebnissen der Untersuchungen vorliegen.


Frage 3:

Im Revisions- und Probenplan 2011 sind für die Warengruppe 16 (natürliches Mineralwasser, Quellwasser, abgefülltes Trinkwasser, Tafelwasser, Sodawasser und Trinkwasser) ca. 1100 Proben (Plan- und Verdachtsproben) vorgesehen. Die Anzahl der Planproben bei Trinkwasser wird im Vergleich zu den Verdachtsproben erhöht. Der Grund liegt nicht in einem spezifischen Problem, sondern in der Absicht, die

Planung der amtlichen Trinkwasseruntersuchungen in einem kontinuierlichen Prozess zu intensivieren. Auch wenn durch die Verpflichtung der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen (WVA) zur Durchführung einer Eigenkontrolle im Trinkwasserbereich bereits intensiver als bei anderen Lebensmitteln kontrolliert wird, ist es dennoch erforderlich, durch die amtliche Kontrolle systematisch auf die Einhaltung der Bestimmungen zu achten.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Qualität von Trinkwasser und der amtliche Kontrolle nicht allein durch eine Erhöhung der Anzahl der Proben verbessert werden kann. Daher wurde von meinem Ressort das Projekt eines mehrjährigen risikobasierten Kontrollplanes für die amtliche Trinkwasserüberwachung mit dem Ziel initiiert, ein mehrjähriges Gesamtkonzept aus Inspektion und Probenziehung mit Schwerpunktsetzung ab dem Jahr 2010 zu erlassen. Der „Mehrjährige risikobasierte Kontrollplan Trinkwasser“ (MK-TW) ist ein Teil des „Mehrjährigen integrierten Kontrollplanes“ (MIK), Bereich Lebensmittel.

 

Der MK-TW kann auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (VerbraucherInnengesundheit/Lebensmittel/Lebensmittelkontrolle/Amtliche Kontrolle und MIK) eingesehen werden.

 

Damit wird auch den Vorgaben des Regierungsprogramms entsprochen, wo festgehalten ist, dass durch die Optimierung der amtlichen Kontrollen und der Eigenkontrollen eine einwandfreie und gesundheitlich unbedenkliche Wasserqualität bei Trinkwasser und Bädern gewährleistet wird. Entsprechende Arbeitsgruppen sind bereits aktiv.

 

Frage 4:

Routinemäßige Untersuchungen österreichischer natürlicher Mineralwässer durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) auf den Gehalt an Stoffen mit hormonähnlicher Wirkung wurden bisher nicht durchgeführt, da im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von natürlichen Mineralwässern Überprüfungen der hydrogeologischen Verhältnisse des Geländes im Bereich des genutzten Wassers erfolgen und Schadstoffeinträge auf Grund der Vorgaben der Mineralwasser- und Quellwasserverordnung („...es hat seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten Wasservorkommen...“) nicht zu erwarten sind. Auch in den derzeit verwendeten Mineralwasserverpackungen sind hormonartige Substanzen nicht zu erwarten. Gezielte Untersuchungen in Österreich liegen daher dazu nicht vor.