75/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0014-I/PR3/2008 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15/J-NR/2008 betreffend Winterreifenpflicht für Busse, die die Abgeordneten Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete am 28. Oktober 2008 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Aufgrund welcher Studien und praktischer Erfahrungen ist es zu einer Ausdehnung der Winterreifenpflicht für Busse gekommen?
Die Ausdehnung der Winterreifenpflicht ist voriges Jahr in Form eines Abänderungsantrages im Verkehrsausschuss in die Regierungsvorlage der 29. KFG-Novelle eingefügt worden. Der Grund dafür war der frühe Wintereinbruch im Jahr 2007 und die daraus resultierenden Staus und Probleme auf der Wiener Außenringautobahn.
Zu Frage 2:
Ø Wann soll es zu einer Evaluierung der Winterreifenpflicht für Busse kommen?
Eine Evaluierung der Winterreifenpflicht für Busse ist nicht beabsichtigt.
Zu Frage 3:
Ø An wie vielen Unfällen waren jeweils in den letzten 5 Jahren Busse beteiligt, die eindeutig falsche Reifen, d.h. Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen bzw. Winterreifen bei zu guten Wetterbedingungen und zu hohen Straßentemperaturen, montiert hatten und wie viele dieser Unfälle haben
Ø Busse mit inländischem
Ø Busse mit ausländischen Kennzeichen betroffen?
Im Unfallzählblatt, das die Grundlage für die österreichische Unfallstatistik darstellt, gibt es im Bereich der Unfallursachen das Merkmal „Technischer Mangel“. Dieses Merkmal umfasst alle Arten von technischen Mängeln am Fahrzeug, die zu einem Unfall führen können, wie z.B. mangelhafte Bremsanlagen, schadhafte Beleuchtung, aber auch falsche Bereifung.
Seitens der Exekutive wird erfasst, ob nach deren Einschätzung ein technischer Mangel unfallkausal war oder nicht.
Eine weitere Unterteilung in die unterschiedlichen Arten von technischen Mängeln erfolgt im Unfallzählblatt nicht, d.h. es kann keine statistische Aussage darüber getroffen werden, an wie vielen Unfällen Fahrzeuge beteiligt waren, die eindeutig falsche Reifen montiert hatten.