753/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.03.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

 

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
Anfragebeantwortung

S91143/12-PMVD/2009                                                                                             19. März 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Jänner 2009 unter der Nr. 714/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Drogentests beim österreichischen Bundesheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6 und 9 bis 10:

Es ist mir einleitend wichtig darauf zu hinweisen, dass während des Grundwehrdienstes intensiv Präventionsarbeit geleistet wird.

In diesem Zusammenhang gibt es folgende Maßnahmen und Angebote beim Österreichischen Bundesheer:


·        Eigene Broschüren

·        Verpflichtende Fortbildungskurse „Suchpräventation und –bekämpfung“ für Zugskommandanten und Sanitätspersonal

·        Spezielle Ausbildungsblöcke zum Thema „Suchtprävention und – bekämpfung“ an der Heeresunteroffiziersakademie und an der Militärakademie

·        Präventionsarbeit durch sanitätsdienstliches Personal während des Grundwehrdienstes

·        Kooperation mit Jugendbetreuungseinrichtungen

·        Mitarbeit des Ressorts in der Bundesdrogenkoordination

Für die generelle Beantwortung und die Frage der Ergebnisse der Testungen aus dem Jahr 2007 verweise ich auf die Beantwortung Nr. 4374/AB XXIII. GP.

Im Jahr 2008 wurden 692 Grundwehrdienst leistende Soldaten positiv auf Drogen getestet.

Wegen Suchtmittelmissbrauch wurden im Zeitraum von Jänner bis einschließlich Oktober 2008 21 Rekruten entlassen.

Zu 7:

Ja.

Zu 8:

Der Drogentest wird durch Sanitätspersonal durchgeführt.

Zu 11:

Positiv getestete Rekruten versehen zur Gewährleistung der militärischen Sicherheit keinen Dienst mit der Waffe und werden auch sofort von anderen sensiblen Tätigkeiten abgezogen. Weiters erfolgen bei diesen Personen innerhalb von zehn Tagen unangekündigte Wiederholungsuntersuchungen.


Zu 12:

Ja.

Zu 13 und 14:

2007 wurde bei einer Person, 2008 bei sieben Personen Drogenkonsum festgestellt. In allen acht Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen.