759/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.03.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Jänner 2009 unter der Zahl 683/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheitspartnerschaft für Graz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der exakte Wortlaut der „Sicherheitspartnerschaft für Graz“ ist wie folgt:
Die Landeshauptstadt Graz ist ein wachsendes mitteleuropäisches Zentrum mit inzwischen hauptwohnsitzgemeldeten 250.000 Einwohnern, einem Einzugsgebiet von 800.000 Personen, rund 200.000 Arbeitsplätzen, einem attraktiven Angebot in den Bereichen Bildung, Kultur, Kreativität, Wohn- und Lebensqualität, Freizeit, Wirtschaft, Sozialem und Gesundheit.
Zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der Landeshauptstadt Graz soll eine Sicherheitspartnerschaft mit dem Zweck begründet werden, durch gezielte Zusammenarbeit die Sicherheit und die Effizienz des Polizeieinsatzes in Graz zu verbessern und mit wirksamen Maßnahmen auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu steigern.
Mit diesem gemeinsamen Weg soll das hohe Niveau der Sicherheit in Graz ausgebaut werden:
Im Sinne einer bestmöglichen Kooperation zwischen Stadt Graz, Bundespolizeidirektion Graz und Stadtpolizeikommando Graz wird die Bundespolizeidirektion die von der Stadt Graz beantragten Bestellungen von Aufsichtsorganen gemäß dem Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz vornehmen und werden die Organe des Stadtpolizeikommandos und der Ordnungswache Graz ihre Einsätze bestmöglich abstimmen sowie einander im Rahmen ihrer Aufgaben bestmöglich unterstützen. Weiters wird die Ausbildung der Ordnungswache durch Organe des Stadtpolizeikommandos unterstützt werden.
Zu Frage 2:
Zielsetzungen sind – im Rahmen des jeweiligen Wirkungsbereiches – in weiten Bereichen eine Verbesserung der Kooperation herbeizuführen und im Zuge der direkten und konstruktiven Zusammenarbeit eine Effektivitätssteigerung sowie eine entsprechende Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühles der Bevölkerung zu erzielen.
Zu Frage 3:
Der tatsächliche Personalstand zum 22.11.2007 betrug in den Polizeidienststellen des Stadtpolizeikommandos Graz insgesamt 698 Exekutivbedienstete.
Zu Frage 4:
Der tatsächliche Personalstand zum 01.01.2009 betrug in den Polizeidienststellen des Stadtpolizeikommandos Graz insgesamt 712 Exekutivbedienstete.
Zu Frage 5:
Die Ordnungswache Graz wurde mit Unterstützung von Beamten des Stadtpolizei-kommandos Graz in den aus Eigenem zu besorgenden Aufgabenfeldern geschult. Jährlich findet auch eine entsprechende Ergänzungs- bzw. Weiterbildungsschulung statt. Durch die direkte Zusammenarbeit vor Ort konnte insbesondere in den Bereichen Vandalismus und der Vollziehung des Alkoholverbotes eine deutlich spürbare Verbesserung erzielt werden.
In Angelegenheiten des Katastrophenschutzes wurde ein Arbeitskreis eingerichtet und entsprechende Vorbereitungen insbesondere „Ernstfallspläne“ für Hochwasserkatastrophen ausgearbeitet.
Der Arbeitskreis für aktuelle Sicherheitsthemen wurde als vierteljährliche Diskussions-plattform implementiert und wird jeweils vom Bürgermeister der Stadt Graz einberufen.
Betreffend „Konfliktvermittlung im interkulturellen Kontext“ stehen derzeit 4 ausgebildete Interkulturlotsen zur Verfügung.
Die Sicherheit auf den Straßen und öffentlichen Plätzen wurde durch entsprechende Schwerpunktmaßnahmen und punktuell erhöhte sichtbare Präsenz an den jeweils neuralgischen Punkten gehoben. Weiters wurde durch die Intensivierung der Kontaktbeamtentätigkeit vor Ort, insbesondere auch durch das Zusammenwirken mit der Ordnungswache, eine sichtbares Sicherheitsnetz geschaffen. Damit wurde auch den Wünschen der Bürger um direkte Ansprechpartner vor Ort Rechnung getragen.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
Im Zuge der Erweiterung der Schengenzone wurden 2008 bereits 40 Planstellen und 30 Bedienstete für den Bereich des Stadtpolizeikommandos Graz zugewiesen. Mit der baulichen Adaptierung der Polizeiinspektion Hauptbahnhof im Jahre 2009 wird auch die Zuweisung der restlichen 10 Bediensteten erfolgen. Zusätzlich zu den 40 Planstellen wurden der organisatorisch direkt dem Landespolizeikommando für die Steiermark unterstellten Diensthundeinspektion Graz 6 Planstellen zusystemisiert bzw. 6 Bedienstete zugewiesen.
Für das Landespolizeikommando Steiermark sind 2009 bereits 25 Neuaufnahmen fixiert und weitere Neuaufnahmen geplant. Im Rahmen der nächsten Ausmusterungen (2009 werden 52 Polizistinnen und Polizisten den Grundausbildungslehrgang abschließen) werden insbesondere die Dienststellen im Bereich des Ballungszentrums Graz beteilt werden.
Darüber hinaus habe ich die zuständigen Dienstbehörden generell angewiesen, bei sämtlichen Personalmaßnahmen die Ballungsbereiche vorrangig zu beteilen.
Weitere Planstellenzuweisungen nach Graz sind von den laufenden Evaluierungen abhängig.
Zu Frage 9:
Diesbezüglich darf grundsätzlich angemerkt werden, dass eine Versetzung nur aus dienstlichen Gründen zulässig ist und für deren Prüfung in erster Linie dienstbetriebliche Kriterien wie insbesondere der Personalbedarf bei den beiden Landespolizeikommanden im Allgemeinen sowie der konkrete Personalbedarf bei den von der Versetzung betroffenen Dienststellen zu prüfen sind.
Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Inneres aus sozialen Erwägungen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Dienstgeber aber auch stets bemüht, Versetzungsansuchen von Wiener Kolleginnen und Kollegen auch in die Steiermark zu erfüllen. Dieser Umstand wird soweit möglich auch in der jährlichen Personalbedarfsplanung berücksichtigt. Auf diese Weise wurden in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 67 Kolleginnen und Kollegen vom Landespolizeikommando Wien zum Landespolizeikommando Steiermark (davon ca. 2/3 zum Stadtpolizeikommando Graz) versetzt.