7593/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.04.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am        April 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0042-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7764/J vom 28. Februar 2011 der Abgeordneten Josef Bucher Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Ich begrüße die Einleitung von Reformplänen durch die OeNB und erwarte mir substantielle Kosteneinsparungen in den Bereichen Dienstrecht, Pensionen und Sozialleistungen.

 

Zu 2.:

Der Anstieg um 24% in Höhe von 793.000,-- EUR auf 4,1 Mio. EUR in den Aufwendungen für Altersvorsorgen bezieht sich im Wesentlichen auf die gesetzlich vorgeschriebenen und zu entrichtenden Dienstgeberanteile und rückgestellte Pensionskassenbeiträge. Diese Aufwen­dungen betreffen nicht das bis zum Jahr 1997 geltende, auf Direktzusagen der Bank be­ruhende Pensionssystem, sondern stellen die Beitragsleistungen der OeNB zur das ASVG-System ergänzenden Pensionskassenregelung dar, die auch in vergleichbaren anderen Ein­richtungen und Unternehmen zum Standard zählen.


Zu 3.:

Das Direktorium der OeNB ist der Meinung, dass es sich bei den ehemaligen OeNB-Hotels, wie auch den Dienstwohnungen um nicht mehr zeitgemäße Sozialeinrichtungen handelt. Neben den Einmaleinnahmen aus dem Verkauf der Liegenschaften werden – durch den Wegfall der Kosten des laufenden Betriebes – auch dauerhafte und nachhaltige Einsparungen für die OeNB lukriert.

 

Zu 4. bis 7.:

Im Jahr 1998 wurde mit der Einführung neuer Dienstbestimmungen das System einer ausschließlich auf Leistungen der OeNB und deren Mitarbeiter/innen beruhenden Pension durch die Verlagerung des Schwerpunktes auf das ASVG-System, ergänzt durch eine Pensionskassenregelung, abgelöst. Für die seit dem 1. Jänner 2007 in die OeNB eingetretenen bzw. eintretenden Dienstnehmer/innen wurde darüber hinaus die vollständige Harmonisierung mit dem ASVG-System abgeschlossen, indem ein neues, ausschließlich beitragsorientiertes Pensionskassensystem geschaffen wurde, das über die Beitragsleistung hinausgehend keine Leistungsverpflichtung der OeNB vorsieht. Eine derartige, das ASVG-System ergänzende Pensionskassenregelung zählt auch in vergleichbaren anderen Einrichtungen und Unternehmen zum Standard.

 

Das Direktorium der OeNB hat im vergangenen Jahr Gespräche mit dem Zentralbetriebsrat aufgenommen, um weitere Reformschritte einzuleiten. Dieses Reformprogramm umfasst die Bereiche Schaffung eines neuen Dienstrechts für neueintretende Mitarbeiter/innen, Reform der „alten“ Pensionssysteme, Reform einzelner Sozialleistungen und Stärkung der OeNB als attraktiver Arbeitgeber.

 

Für das neue Dienstrecht und die Reform der alten Pensionssysteme sowie einzelner Sozial­leistungen wird bis Jahresmitte eine finale Regelung angestrebt. Dazu finden laufend Ge­spräche mit dem Betriebsrat statt.

 

Insbesondere umfassen die neuen dienstrechtlichen Regelungen, welche – vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse im Direktorium und Generalrat – mit 1. Juli 2011 in Kraft treten sollen, ein marktkonformes, branchenübliches und gleichzeitig konkurrenzfähiges Dienstrecht und Gehaltssystem. Das darauf beruhende, dem ASVG unterliegende Dienstverhältnis wird mit einem branchenüblichen beitragsorientierten Pensionskassensystem ergänzt, wie es seit 2007 bereits ausnahmslos der Fall ist.


Zu 8.:

Der in der Anfrage genannte Stichtag (31.12.2011) wurde auf 31.12.2010 abgeändert. Die Anzahl der aktiven Mitarbeiter/innen ist mit Stichtag 31.12.2010 mit 1.020 festzusetzen. Zu beachten ist, dass Mitarbeiter/innen mit Bezugsrefundierung, karenzierte Mitarbeiter/innen ebenso wie Direktoren nicht einbezogen wurden.

 

Die Anzahl der Pensionsbezieher beläuft sich auf 1.317.

 

Zu 9.:

Mit Stichtag 31.12.2010 unterliegen 1.305 Personen den Pensionsregelungen der DB I. Bei der Ermittlung der Medianpension sind jene Leistungen, die die OeNB als Pensionsträger auf­grund gesetzlicher Bestimmungen, wie Pflegegelder, Unfallrenten, etc. zu erbringen ver­pflichtet ist, nicht berücksichtigt. Die so ermittelte Pension beträgt brutto rd. 68.800,-- EUR p.a..

 

Zu Frage lit. b. wird auf die Antwort zu Frage 11. verwiesen.

 

Zu 10.:

Mit Stichtag 31.12.2010 unterliegen 12 Personen den Pensionsregelungen der DB II. Auf­grund der bereits in diesem Dienstrecht vermehrt vorhandenen Pensionisten mit ASVG-Re­gelung beträgt die Medianzuschusspension brutto rd. 17.200,-- EUR p.a..

 

Zu Frage lit. b. wird auf die Antwort zu Frage 11. verwiesen.

 

Zu 11.:

Mit Stichtag 31.12.2010 wurden 5 Personen mit Pensionskassenregelung gem. DB III pen­sioniert. Eine Aussage über die durchschnittliche Pensionshöhe kann nicht getroffen werden, da dieser Personenkreis zur Gänze dem ASVG und einer Pensionskassenregelung unterliegt. Die Höhe der individuellen Pension richtet sich einerseits nach dem ASVG und andererseits nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen der Pensionskasse.

 

Generell ist zu den Fragen 8. – 11. zu sagen, dass Personalstands- bzw. Aufwands­entwicklungen in der Zukunft aufgrund hinkünftiger Inflationsabgeltungen, Änderungen der versicherungsmathematischen Grundsätze, wie Anpassungen der Sterbetafeln, kaum ab­schätzbar sind und daher keine Aussage getroffen werden kann. Prognostiziert werden kann, dass sich nach Ablauf der nächsten 10 Jahre die Zahl der Mitarbeiter/innen, die noch den Dienstbestimmungen I unterliegen, auf lediglich ca. 60 Personen reduziert haben wird.


Zu 12.:

Die OeNB versteht sich als attraktiver Arbeitgeber, der insbesondere durch die Einführung eines neuen Dienstrechts marktkonforme Bedingungen anbietet. Dazu zählen, wie auch in anderen vergleichbaren Institutionen einzelne Sozialleistungen. Die OeNB, als ein an Ausbildung interessierter Arbeitgeber, bietet eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten genauso wie Job-Rotations zu externen Institutionen an. Darüber hinaus offeriert die OeNB flexible Arbeitszeitmodelle, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen.

 

Zu 13.:

Die OeNB hat im Jahr 2000 eine umfangreiche Reform der Verwendungszulagen be­schlossen. Im Zuge dieser Reform wurden die meisten der bis dahin gewährten Zulagen abgeschafft, sodass nur mehr 7 Kategorien, wie Kassierzulagen, Schichtzulagen, Auslands­verwendungszulagen, ausbezahlt werden. Diese Zulagen sind in der Regel nicht pensions­fähig und können Großteils nur tageweise verrechnet werden. Naturgemäß besteht bei Mit­arbeiter/innen, die eine Verwendungszulage vor diesem Termin zugesprochen erhielten, weiterhin ein Rechtsanspruch, bei gleicher Tätigkeit diese abgegolten zu bekommen. Es handelt sich hierbei aber um ein geschlossenes System. Nach der Zulagenreform 2000 besteht nur mehr für 16 Mitarbeiter/innen ein Anspruch auf eine pauschalierte Abgeltung von solchen Zulagen.

 

Zu 14.:

Im Jahr 1998 wurde das OeNB-Pensionssystem auf das ASVG-System – ergänzt durch eine Pensionskassenregelung – umgestellt. Für die seit 2007 in die OeNB eintretenden Dienst­nehmer wurde die vollständige Harmonisierung mit dem ASVG-System abgeschlossen, das keine über die Beitragsleistung hinausgehende Leistungsverpflichtung seitens der OeNB vorsieht. Das vor 1998 bestandene System, in dem die OeNB die Pensionsverpflichtung gegenüber ihren Mitarbeiter/innen übernommen hat und als Folge davon auch nicht das staatliche ASVG-System belastet hat, ist daher ein geschlossenes System. Es wird mit dem Ableben des/der letztbegünstigten Anspruchsberechtigten auslaufen.

 

Zu 15.:

Die Veranlagung der Pensionsreserve der Oesterreichischen Nationalbank erfolgt in An­lehnung an das Pensionskassengesetz. Die grundsätzlich sehr konservative Allokation erfolgt zum großen Teil in Rentenpapieren. Aufgrund des langfristigen Anlagehorizonts wird auch ein geringer Anteil an Aktien- und Immobilieninvestments dem Gesamtportfolio beigemischt, um Diversifikationseffekte zu lukrieren.

 

Die Veranlagung der Pensionsreserve erbrachte im Jahre 2009 eine Rendite von 6,5%.

 

Zu 16.:

Sämtliche Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung der OeNB erhöhen die Gewinn­abfuhr an den Bund, vice versa reduzieren alle Aufwandsposten die Gewinnabfuhr. Für die gesetzlich vorgeschriebenen und entrichteten Dienstgeberanteile an die Pensionskasse sowie die zum Jahresabschluss rückgestellten Beiträge sind 2009 als Aufwendungen für Altersvor­sorgen 4,1 Mio. EUR angefallen. Seit dem Auslaufen des Systems der Direktzusagen haben die Pensionsaufwendungen die Gewinn- und Verlustrechnung der OeNB nicht belastet, da sie aus der dafür gesetzlich gebildeten Pensionsreserve bzw. aus Veranlagungserträgen der Pen­sionsreserve geleistet wurden.

 

Darüber hinaus wurden zwischen 1986 und 1999 unter dem Titel der Überdeckung der Pensionsreserve 530 Mio. EUR an den Bund abgeführt.

 

Zu 17.:

Eine Schätzung der Entwicklung der Gewinnabfuhr der Nationalbank an das Bundesbudget für die kommenden Jahre kann aufgrund von Unsicherheiten, die in zukünftigen Zins- und Kursentwicklungen und in der Volatilität der internationalen Finanzmärkte liegen, nicht abge­geben werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen