7627/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0061-II/A/9/2011

Wien, am 15. April 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7714/J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass in meinem Ressort keine Zuständigkeit für Fragen dieser Art gegeben ist. Ich verweise dazu auch auf meine Ausführungen in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7607/J. Die dort zur kompetenzrechtlichen Zuordnung allfälliger Gesundheitsrisken bei „Energiesparlampen“ getroffenen Aussagen kommen sinngemäß auch bei der vorliegenden Anfrage zum Tragen.


Abgesehen davon kann ich Folgendes ausführen:

 

Fragen 1, 2 und 5:

Nach meinem Wissensstand liegen weltweit keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu Einflüssen von WLAN auf Kinder oder Erwachsene vor.

 

Es gibt allerdings Stellungnahmen zu der angesprochenen Problemstellung von verschiedenen Gremien und Gesundheitsbehörden (Valberg et al. 2007; Health Protection Agency 2010; Health Canada 2010), die mangels empirischer Daten nur die sehr allgemeine Aussage enthalten, dass aufgrund der Einhaltung der empfohlenen Grenzwerte keine Gesundheitsgefahr besteht.

 

Fragen 3 und 4:

Es ist seitens meines Ressorts zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant derartige Studien in Auftrag zu geben. Es wurde aber im Auftrag meines Ressorts eine ExpertInnengruppe, die sich mit etwaigen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung beschäftigt, eingerichtet. Diese befasst sich mit dem aktuellen Stand von Forschung, Wissenschaft und Technik im Hochfrequenzbereich, der auch WLAN miteinschließt.