7627/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.04.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0061-II/A/9/2011
Wien, am 15. April 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7714/J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass in meinem Ressort keine Zuständigkeit für Fragen dieser Art gegeben ist. Ich verweise dazu auch auf meine Ausführungen in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7607/J. Die dort zur kompetenzrechtlichen Zuordnung allfälliger Gesundheitsrisken bei „Energiesparlampen“ getroffenen Aussagen kommen sinngemäß auch bei der vorliegenden Anfrage zum Tragen.
Abgesehen davon kann ich Folgendes ausführen:
Fragen 1, 2 und 5:
Nach meinem Wissensstand liegen weltweit keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu Einflüssen von WLAN auf Kinder oder Erwachsene vor.
Es gibt allerdings Stellungnahmen zu der angesprochenen Problemstellung von verschiedenen Gremien und Gesundheitsbehörden (Valberg et al. 2007; Health Protection Agency 2010; Health Canada 2010), die mangels empirischer Daten nur die sehr allgemeine Aussage enthalten, dass aufgrund der Einhaltung der empfohlenen Grenzwerte keine Gesundheitsgefahr besteht.
Fragen 3 und 4:
Es ist seitens meines Ressorts zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant derartige Studien in Auftrag zu geben. Es wurde aber im Auftrag meines Ressorts eine ExpertInnengruppe, die sich mit etwaigen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung beschäftigt, eingerichtet. Diese befasst sich mit dem aktuellen Stand von Forschung, Wissenschaft und Technik im Hochfrequenzbereich, der auch WLAN miteinschließt.