7650/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0202-II/10/a/2011
Wien, am . April 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 24. Februar 2011 unter der Zahl 7753/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gerichtlich strafbarer Handlungen sogenannter Bettelbanden“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zwei.
Zu Frage 2:
In beiden Fällen liegt der Verdacht des Straftatbestandes nach § 104a StGB Menschenhandel, insbesondere der Bestimmungen der Absätze 3 (Gewalt oder gefährliche Drohung) und 4 (kriminelle Vereinigung oder schwere Gewalt), vor.
Zu Frage 3:
Im Rahmen dieser Ermittlungen waren insgesamt bis zu 30 Exekutivbedienstete des Landespolizeikommandos Wien und des Bundeskriminalamtes, Zentralstelle zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Schlepperkriminalität, eingebunden.
Zu Frage 4:
Durch diese Ermittlungen sind dem Steuerzahler keine Zusatzkosten entstanden, da die Exekutivbediensteten im Rahmen ihrer sonstigen Aufgabenerfüllung herangezogen worden sind.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Bei der zitierten Aussage handelt es sich um eine subjektive Einschätzung des Beamten, die sich auf seine langjährige Erfahrung in diesem Ermittlungsbereich stützt.
Zu den Fragen 9 bis 12:
Im Rahmen des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystems (EKIS) kann auf Grund der bestehenden Deliktsklassifizierung („Bettelei“ ist nicht vorgesehen) im Hinblick auf Zusammenhänge zu den angeführten Strafdelikten keine entsprechende Auswertung erfolgen.
Zu den Fragen 13 und 14:
Im Bundesministerium für Inneres wurden keine Studien, die sich mit dem Phänomen „organisierte Bettelei“ auseinandersetzen, in Auftrag gegeben.