7657/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

GZ: BMI-LR2200/0009-I/2/2011

Wien, am      . April 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Herbert und weitere Abgeordnete haben am         16. März 2011 unter der Zahl 7944/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auswirkungen der Erkenntnisse V 88,89/10-9 und V 87/10-9 des Verfassungsgerichtshofes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Die vom Vorsitzenden der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres am 19. November 2009 im Sinne des § 101 Abs. 4 BDG 1979 genehmigte Geschäftsverteilung wurde am 4. August 2010 zusätzlich an der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres angeschlagen um eine ordnungsgemäße Kundmachung sicherzustellen. Die endgültige Entscheidung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Kundmachung obliegt der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt bzw. den Höchstgerichten.