7666/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0226-II/10/2011
Wien, am . April 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Karlsböck und weitere Abgeordnete haben am
3. März 2011 unter der Zahl 7842/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Hubschrauberstarts und -landung in
der Meidlinger Kaserne“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Zeitraum zwischen 8. Oktober 2010 bis 18. März 2011 erfolgten insgesamt 26 technische Flüge (Oktober: 5, November: 10, Dezember 7, Jänner: 3, Februar: 1, März: keine).
Zu den Fragen 2 und 4 bis 6:
Keine.
Zu Frage 3:
Der Begriff Übungsflüge wird beim BM.I unterteilt in Ausbildungsflüge gemäß Zivilluftfahrtpersonalverordnung (ZLPV) und erweiterte Ausbildungsmaßnahmen bzw. Checkflüge für den Einsatzbetrieb gemäß § 145 LFG.
Die oben genannten Ausbildungsflüge erfolgen ausschließlich am Zivilflugplatz Bad Vöslau, die An- und Abflüge erfolgen von der bzw. zur Flugeinsatzstelle Wien / Meidling.
Im Zeitraum zwischen 8. Oktober 2010 bis 18. März 2011 erfolgten in diesem Zusammenhang insgesamt 30 Flüge (Oktober: 12, November: 8, Dezember: 2, Jänner: 3, Februar: 4, März: 1).