7690/AB XXIV. GP

 

 
Eingelangt am 28.04.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0037 -I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 26. APR. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und

Kollegen vom 1. März 2011, Nr. 7792/J, betreffend Kennzeichnung

von Lecithin aus Gen-Soja

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 1. März 2011, Nr. 7792/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 5:

 

Vorab wird ausgeführt, dass bezüglich Fragen zur Lebensmittelkennzeichnung das Bundesministerium für Gesundheit zuständig ist.

 

Lecithin ist ein zugelassener Futtermittelzusatzstoff „E322“. Bei der Futtermittelherstellung wird Lecithin sowohl aus genetisch verändertem Soja als auch aus Soja aus gentechnikfreier Produktion verwendet. Gemäß Verordnung (EG)1829/2003 ist Lecithin aus genetisch verändertem Soja wie folgt zu kennzeichnen: „Lecithin, aus GVO hergestellt“. Die Kennzeichnung wird auch in der Praxis angewandt.

 


Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die Überwachung der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften obliegt dem Bundesamt für Ernährungssicherheit als zuständiger Behörde für die Kontrolle des Inverkehrbringens von Futtermitteln.

Die in Österreich erhältlichen Futtermittel sind korrekt gekennzeichnet. Übertretungen gegen die Kennzeichnungspflicht liegen diesbezüglich nicht vor.

 

Der Bundesminister: