7696/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
|
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 28. April 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0054-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7791/J betreffend „Benzin- und Dieselpreise“, welche die Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen am 1. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Um die für den Wettbewerb auf dem Treibstoffmarkt notwendige Transparenz zu schaffen, habe ich die "Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen" erlassen, die regelt, dass Tankstellen nur mehr einmal täglich, nämlich um 12.00 Uhr, ihre Treibstoffpreise erhöhen dürfen, während Preissenkungen jederzeit möglich sind. Damit soll das Auf und Ab der Preise, welches vor Einführung der Regelung geherrscht hat, eingedämmt werden. Verstöße gegen diese Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar. Diesbezüglich sind in mittelbarer Bundesverwaltung die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Sämtlichen Beschwerden wird seitens der zuständigen Behörden nachgegangen. Daneben gibt es auch systematische Branchenkontrollen der Behörden und Kontrollen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. So wurden neben sonstigen Kontrollen im Zuge von Branchenkontrollen bei Tankstellen sowie Kfz-Händlern und Kfz-Werkstätten im Jahr 2009 insgesamt 2031 Unternehmen und im Jahr 2010 insgesamt 1884 Unternehmen geprüft. Für 2011 ist zur neuen Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber eine weitere flächendeckende Prüfung von Tankstellen geplant.
Sowohl die Verfolgung der eingelangten Beschwerden als auch die Durchführung der Kontrollprogramme haben ergeben, dass die Verordnung im Wesentlichen eingehalten wird. Da die Verordnung in ihrer derzeit geltenden Form erst mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten ist, ist eine aufschlussreiche Auswertung von Kontrollergebnissen noch nicht möglich.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Die Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bestehen neben der Zusammenschlusskontrolle in der Verfolgung verbotener Vereinbarungen (insbesondere Kartelle) sowie der Verhinderung von Marktmachtmissbrauch. Im Hinblick auf die Mineralölbranche verfügt die BWB allerdings bislang über keine sachdienlichen Hinweise auf ein Kartell. Weiters ist darauf zu verweisen, dass paralleles Preisverhalten auf Grund von Reaktionsverbundenheit - also wenn Mitbewerber so schnell wie möglich auf die Preisänderung eines anderen Unternehmens reagieren - nicht strafbar ist. Die weitgehende Homogenität der Produkte auf dem Treibstoffmarkt erleichtert dieses Verhalten.
Die Preisbildung ist daher grundsätzlich Angelegenheit der Unternehmen, wobei wettbewerbsrechtliche Vorgaben dahingehend gelten, dass bei der Preisbildung kein Marktmachtmissbrauch erfolgen darf und keine Preise mit Mitbewerbern abgesprochen werden dürfen. Im Falle von Untersuchungen wegen Marktmachtmissbrauch werden auch Kalkulationen geprüft.
Obwohl keine konkreten Hinweise auf Kartelle vorliegen, hat die BWB die Praktiken der Mineralölbranche eingehend untersucht. So hat sie eine Untersuchung der asymmetrischen Reaktion der österreichischen Tankstellenpreise auf die Platts-Notierungen durchgeführt und einen Bericht über die Arbeitsweise von Platts erstellt sowie Untersuchungen der Tankstellenpreise in den Bundesländern Salzburg und Vorarlberg vorgenommen. Außerdem unterzieht sie die Mineralölbranche einem laufenden Monitoring, indem sie in einem seit November 2009 monatlich erscheinenden Newsletter detailliert die Preisentwicklung analysiert.
In Anbetracht der Integration der Märkte sollte jedoch auch die europäische Ebene nicht außer Acht gelassen werden. Sowohl mein Ressort als auch die BWB haben gegenüber der Europäischen Kommission auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer europäischen Untersuchung hingewiesen, welche die Anstrengungen der nationalen Wettbewerbsbehörden optimal ergänzen würde.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die aktuellen Preissteigerungen bei Treibstoffen sind bedingt durch die Rohöl-preissteigerungen und die Entwicklungen des Wechselkurses. Dazu ist auf eine Studie des IHS zu verweisen, die am 24. März 2011 veröffentlicht wurde.