7699/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0047-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7808/J vom 1. März 2011 der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im Verfahren 10 Cg 80/02m des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wurde in der Tagsatzung vom 11.2.2004 zwischen der klagenden Republik Österreich und der beklagten Österreichischen Fußball-Bundesliga ein bedingter Vergleich abgeschlossen, mit dem sich die beklagte Partei zur Zahlung eines Betrages von € 1,2 Mio. zuzüglich Pauschalgebühren in Höhe von € 15.500,-- verpflichtete.
Zu 2.:
Folgende Teilbeträge sind zu folgenden Terminen bei der Republik Österreich eingegangen:
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Teilbetrag in € |
Eingangsdatum |
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500.000,-- und 15.500,-- |
30.04.2004 |
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40.000,-- |
30.04.2004 |
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500.000,-- |
04.06.2004 |
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40.000,-- |
06.05.2005 |
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40.000,-- |
08.05.2006 |
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40.000,-- |
02.05.2007 |
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40.000,-- |
05.05.2008 |
Zu 3.:
Die Republik Österreich wurde im Verfahren 10 Cg 80/02m des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien aufgrund der Bestimmungen des Prokuraturgesetzes von der Finanzprokuratur vertreten. Die Österreichische Fußball-Bundesliga war von Rechtsanwalt Dr. Andreas Grundei, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/5, vertreten.
Zu 4.:
Das Finanzamt bzw. die Finanzprokuratur hätte die Zusage einer Förderung in Höhe von € 1 Mio. schon mangels Zuständigkeit gar nicht vereinbaren können und hat eine solche Zusage selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Seitens der Österreichischen Fußball-Bundesliga wurde im Rahmen der Verhandlungen zwar unter Hinweis auf allgemeine Liquiditätsprobleme und die sportlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Europameisterschaft 2008 die grundsätzliche Frage der Gewährung einer Förderung aufgeworfen. Diesbezüglich wurde diese allerdings auf die Zuständigkeiten in Förderungsangelegenheiten aufmerksam gemacht und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass eine Förderung nur zweckgebunden erfolgen könne.
Mit freundlichen Grüßen