7708/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0041-I/4/2011

Wien, am             . April 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 8. März 2011 unter der Nr. 7895/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Frauenanteil in Aufsichtsräten im staatsnahen Bereich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Welche Verfahren zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von Gremien durch oder in ihrem Ressort gibt es?

Ø  Gibt es, abgesehen vom Bundesgleichbehandlungsgesetz, noch andere Grund­lagen für die Besetzung der Gremien ihres Ressorts? Falls ja: Welche Grundla­gen sind dies und welche Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten sind darin vor­gesehen?

Ø  Gibt es, abgesehen von den Daten im Gleichbehandlungsbericht des Bundes, Berichte über die Besetzung wichtiger Gremien Ihres Ressorts? Wurden diese veröffentlicht?


 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1357/J vom 13. März 2009.

 

Zu den Fragen 4 bis 10:

Ø  In welchen Aufsichtsräten ist Ihr Ressort durch öffentlich Bedienstete vertreten?

Ø  Wie viele weibliche und wie viele männliche Bedienstete werden von Ihrem Res­sort derzeit in welche Aufsichtsräte entsandt? Bitte führen Sie die Zahl mit Stich­tag 1. März 2011 nach Geschlechtern getrennt und namentlich an.

Ø  Welche Neubestellungen von Bediensteten Ihres Ressorts in Aufsichtsräte wur­den zwischen dem 1.3.2009 und dem 28.2.2011 vorgenommen? Wie viele davon waren Männer und wie viele Frauen?

Ø  In welchen Aufsichtsräten ist Ihr Ministerium derzeit durch ressortfremde Perso­nen vertreten?

Ø  Wie viele weibliche und wie viele männliche ressortfremde Personen werden der­zeit von ihrem Ressort in welche Aufsichtsräte entsandt? Bitte führen Sie die Zahl mit Stichtag 1. März 2011 nach Geschlechtern getrennt und namentlich an.

Ø  Welche Neubestellungen von ressortfremden Personen Ihres Ressorts in Auf­sichtsräte wurden seitens Ihres Ministeriums zwischen dem 1.3.2009 und dem 28.2.2011 vorgenommen? Wie viele davon waren Männer und wie viele Frauen?

Ø  An welchen Unternehmen in deren Aufsichtsratsgremien Ihr Ressort durch öffent­lich Bedienstete oder ressortfremde Personen vertreten ist, hält der Bund mehr als 50 Prozent?

 

Folgende Personen sind in Aufsichtsräte von Unternehmen im Sinne des Be­schlusses der Bundesregierung vom 15.3.2011 entsendet:

 

Aufsichtsrat der Familie & Beruf Management GmbH:

Mitglied:
Mag. MBA, Elisabeth GRAF-PASECKY

(30. April 2008, für 4 Jahre)

Bundespensionskasse AG

Peter ALBERER

Leiter der Abt. III/5 des Bundeskanzleramts

Mandat endet im Juni 2011 und besteht seit 2006

Justizbetreuungsagentur

Mitglied:

Mag. Angelika FLATZ

 

 

Zu den Fragen 11 bis 17:

Ø  Gibt es Pläne den Frauenanteil bei der Entsendung in Aufsichtsräte in Zukunft zu steigern? Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?

Ø  Wie und wo soll die Selbstverpflichtung staatsnaher Unternehmen vereinbart oder festgeschrieben werden?

Ø  Ist ein Bericht über die Repräsentanz bzw. die Entsendung von Frauen in alle Gremien im Einflussbereich des Bundes an den Nationalrat geplant?

Ø  Wie und durch wen soll die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung überprüft wer­den?


 

Ø  Gäbe es im Falle der Nicht-Einhaltung der Selbstverpflichtung bei den Quoten Konsequenzen für die staatsnahen Betriebe?

Ø  Gäbe es im Falle der Nicht-Einhaltung der Selbstverpflichtung bei den Quoten Konsequenzen für die in den Aufsichtsrat entsendenden Stellen?

Ø  Welche konkreten Konsequenzen würde die Nicht-Einhaltung der Selbstverpflich­tung bei den Quoten nach sich ziehen?

 

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 verpflichtet sich die Bundesregierung, in den Unternehmungen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist, einen Frauenanteil an der Bundesquote im jeweiligen Aufsichtsgremium von 25% bis 31.12.2013 zu erreichen. Bis spätestens 31.12.2018 ist ein Anteil von 35% zu erreichen. Es wird angestrebt, die oben beschriebenen Quoten auch im gesamten Gremium umzusetzen.

 

Die Bundesregierung wird daher auf die anderen in die betreffenden Gremien entsendenden EigentümerInnen und ArbeitnehmervertreterInnen im Sinne dieses Ministerratsbeschlusses einwirken.

 

Es ist einmal jährlich ein gemeinsamer Fortschrittsbericht des BMWFJ und des BKA über die Zielerreichung dem Ministerrat vorzulegen. Die jeweils für die betroffenen Unternehmen zuständigen Ressorts werden dazu die entsprechenden Informationen bereitstellen.

 

Sollte diese Selbstverpflichtung bis 31.12.2018 nicht zu einem mindestens 35%igen Anteil an weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern an der Bundesquote führen, werden weiterführende gesetzliche Maßnahmen eingeleitet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen