7709/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technolgie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0003-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Mai 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete  haben am 1. März 2011 unter der Nr. 7778/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend LKW-Mautzuschlag zugunsten der Schiene im Unterinntal  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wann wurde der Antrag bei der Europäischen Kommission gestellt?

 

Das Antragschreiben vom 17. November 2010 wurde der Europäischen Kommission am 18. November 2010 übermittelt.

 

 

Zu den Fragen 2, 4 und 5:

Ø  Wann wird seitens der EK über diesen Antrag entschieden?

Ø  Ab wann soll der Mautzuschlag eingehoben werden?

Ø  Wie lange wird es ab einer positiven Entscheidung der Europäischen Kommission für die Einhebung eines Mautzuschlags dauern, bis dieser tatsächlich eingehoben werden kann?


Mit Schreiben vom 7. Dezember 2010 hat die Europäische Kommission den Empfang des Antrages des BMVIT bezüglich der Erhebung eines Mautaufschlages bestätigt, gleichzeitig aber angekündigt, dass die Bearbeitung eine eingehende Befassung erfordert, „was voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen wird“. Eine zuverlässige Einschätzung des Zeitplans für die notwendige Befassung des Ausschusses gemäß Artikel 9 c der Richtlinie 1999/62 mit dem Ergebnis der Beurteilung der Richtlinienkonformität des von Österreich beantragten Mautaufschlags von 25% auf der A 12 Inntalautobahn durch die Europäische Kommission bzw. die Umsetzung des Mautaufschlags ist aufgrund dieser Aussage der Kommission nur schwer möglich.

 

Die Einführung eines von der Europäischen Kommission genehmigten Querfinanzierungszuschlags auf der A 12 Inntalautobahn erfordert jedenfalls eine entsprechende Änderung der Mauttarifverordnung, der ein Begutachtungsverfahren vorausgeht, das mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen wird.

 

 

Zu den Fragen 3, 6, 8 und 9:

Ø  Wie hoch wird der Mautzuschlag sein?

Ø  Wie hoch sind die Einnahmen, die man sich aus diesem Mautzuschlag pro Jahr erwartet?

Ø  Zu welchem konkreten Zweck soll der Mautzuschlag eingehoben bzw. verwendet werden?

Ø  Wie können die durch den Mautzuschlag „angesparten“ Gelder eingesetzt werden, sollte der BBT schlussendlich doch nicht gebaut werden?

 

Bei der Europäischen Kommission wurde ein Querfinanzierungszuschlag für die A 12 Inntalautobahn in der Höhe von 25% der geltenden Mauttarife beantragt. Die Erlöse aus diesem Zuschlag, die auf rd. 13,7 Mio. €/Jahr, valorisiert für die Folgejahre mit 2%, prognostiziert wurden, sollen für die Finanzierung des Brenner Basistunnels (BBT) verwendet werden.

 

Die  österreichische Bundesregierung hat sich zum BBT und zu dem von der BBT SE - Projektgesellschaft vorgeschlagenem optimierten Bauprogramm bekannt. Am 1. Februar 2011 wurde der ÖBB-Rahmenplan 2011-2016 im Ministerrat beschlossen. Dieser enthält den BBT und den österreichischen Anteil des BBT (50% der Investitionskosten). Die bisher durch den Querfinanzierungszuschlag auf der A 13 Brenner Autobahn eingehobenen Mittel wurden für vorbereitende Arbeiten betreffend BBT (Erkundungsstollen) verwendet.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Wie lange soll der Mautzuschlag eingehoben werden?


Analog zum – bereits genehmigten – Antrag auf Einhebung eines Mautzuschlags auf der A 13 Brenner Autobahn wurde auch die Einhebung des Mautzuschlags auf der A 12 Inntalautobahn für die Dauer der Planung und des Baus des Brenner Basistunnels sowie die daran anschließende übliche Konzessionsdauer von 50 Jahren beantragt.