7713/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0200-II/BK/3/2011
Wien, am . April 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am
1. März 2011 unter der Zahl 7783/J an meine Vorgängerin Dr. Maria
Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hausdurchsuchungen
bei Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Frage nach der „Durchsuchung“ wurde der Bedeutungsinhalt einer Durchsuchung im Sinne der Strafrechtspflege zur Auffindung von Beweismittel gemäß §§ 117 in Verbindung mit 119 StPO zugemessen und dementsprechend beantwortet. Eine solche Durchsuchung hat jedoch nicht stattgefunden. Im Zuge der Fahndung nach Wolfgang P. fand aber am 23.8.2006 eine freiwillige Nachschau statt.
Zu Frage 3:
Mitarbeiter der damaligen SOKO im Bundeskriminalamt sowie deren Vorgesetzte.
Zu Frage 4:
Chefinspektor K.L. war in die Ausarbeitung der Anfragebeantwortung miteingebunden.