7715/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien                                                                                      

 

GZ: BMI-LR2220/0230-III/1/b/2011                                                              

Wien, am       . April 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Jannach und weitere Abgeordnete haben am                     1. März 2011 unter der Zahl 7786/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Öffentlichkeitsgefährdung, Gesundheitsgefährdung und Umweltverschmutzung des wilden Schießens in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Es gibt kein Bundesgesetz, welches allein den Betrieb einer Schießstätte regelt.

 

Zu den Fragen 4 bis 11:

Im Rahmen der in die Vollzugszuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres fallenden Materien des Waffen-, Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesens gibt es Regelungen zur sicheren Verwahrung und Lagerung von Waffen und Munition sowie Schieß- und Sprengmittel. Eine Genehmigung von Schießstätten erfolgt nach diesen gesetzlichen Grundlagen nicht.