7716/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0209-II/3/2011

Wien, am       . April 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Plessl, Angela Lueger, Genossinen und Genossen haben am 1. März 2011 unter der Zahl 7802/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Unterbringungsmöglichkeiten für Jugendliche und Familien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Anzahl solcher Unterbringungsmöglichkeiten kann nicht angegeben werde, da die bestehenden Quartiere für sämtliche Fremde zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 2:

Da es sich bei den Quartieren um Privatunterkünfte bzw. um Unterkünfte von Nichtregierungsorganisationen handelt, können über Modernisierungsmaßnahmen und Auslastungen keine Angaben gemacht werden.


Zu Frage 3:

Da die mit der geplanten Novelle vorgesehene Rot-Weiß-Rot-Card einen Aufenthaltstitel darstellt, für dessen Erlangung hinsichtlich des Nachweises einer ortsüblichen Unterkunft die schon derzeit geltenden Nachweise zu erbringen sind, ist eine amtswegige Zurverfügungstellung einer Unterbringung in solchen Fällen rechtlich nicht vorgesehen.