7716/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0209-II/3/2011
Wien, am . April 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Plessl, Angela Lueger, Genossinen und Genossen haben am 1. März 2011 unter der Zahl 7802/J an meine Vorgängerin Dr. Maria Fekter eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Unterbringungsmöglichkeiten für Jugendliche und Familien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Anzahl solcher Unterbringungsmöglichkeiten kann nicht angegeben werde, da die bestehenden Quartiere für sämtliche Fremde zur Verfügung stehen.
Zu Frage 2:
Da es sich bei den Quartieren um Privatunterkünfte bzw. um Unterkünfte von Nichtregierungsorganisationen handelt, können über Modernisierungsmaßnahmen und Auslastungen keine Angaben gemacht werden.
Zu Frage 3:
Da die mit der geplanten Novelle vorgesehene Rot-Weiß-Rot-Card einen Aufenthaltstitel darstellt, für dessen Erlangung hinsichtlich des Nachweises einer ortsüblichen Unterkunft die schon derzeit geltenden Nachweise zu erbringen sind, ist eine amtswegige Zurverfügungstellung einer Unterbringung in solchen Fällen rechtlich nicht vorgesehen.