7717/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7924/J der Abgeordneten Alois Gradauer und weiterer Abgeordneter
wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Förderungen stehen schon bisher Organisationen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraussetzungen nach besonderen Fördergesetzen nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlicher Ansätze offen. Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Förderungen wird auch auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten geachtet.

Ich weise jedoch darauf hin, dass die Förderung eines Projekts von verschiedenen Stellen unter unterschiedlichen Aspekten keine Doppelgleisigkeit bedeutet, sondern bewusst so gehandhabt wird, wenn unterschiedliche Förderzwecke erreicht werden sollen. Teilweise wird dies sogar verlangt, etwa wenn Kofinanzierungen mit dem Ziel eines sinnvollen Zusammenwirkens verschiedener Gebietskörperschaften gefordert werden.

Der möglichst sinnvolle und effiziente Einsatz von Fördermitteln ist ein wichtiges Ziel meines Ressorts: So ist etwa die noch präzisere Abgrenzung und Aufgabenzuordnung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderung zwischen dem Bundessozialamt und dem Arbeitsmarktservice ein wichtiger Aspekt, mit dem sich derzeit eine Arbeitsgruppe intensiv auseinandersetzt. Im Kern geht es um eine genaue und dem Kundeninteresse verpflichtete Abstimmung der Dienstleistungen der beiden genannten Einrichtungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung und der jeweils vorzufindenden organisatorischen Rahmenbedingungen.


Weiters wird im Laufe des Jahres 2011 im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ein neues Fördermittelmanagement (FMM)-System eingeführt. Dieses System ermöglicht die Erfassung und Koordinierung aller Förderungsfälle und stellt somit ein geeignetes Instrument dar, Förderungsmittel noch effizienter einzusetzen.