7724/AB XXIV. GP
Eingelangt am
29.04.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0064-Pr 1/2011
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 7779/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Karlsböck und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „möglicher Schadenersatzklagen in Millionenhöhe aufgrund § 7a Tabakgesetz“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Dem Bundesministerium für Justiz obliegt weder die legislative Zuständigkeit für das Tabakgesetz noch dessen Vollziehung (§ 19 Tabakgesetz). Dementsprechend kommt es mir auch nicht zu, dessen Konformität mit Europäischen Normen zu beurteilen.
Rechtsfragen im Zusammenhang mit allfälligen (gerichtlichen) Strafverfahren sowie Schadenersatzforderungen sind von der unabhängigen Rechtsprechung im Anlassfall zu beurteilen.
Zu 4 bis 7:
Aus den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz lassen sich Schadenersatzverfahren im Zusammenhang mit § 7a Tabakgesetz – mangels gesonderter Erfassung – nicht auswerten.
. April 2011
(Dr. Beatrix Karl)