7728/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.04.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/20-PMVD/2011 29. April 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. März 2011 unter der Nr. 7800/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verbot des eigenständigen Scharfschießens von HSV mit StG 58 und StG 77" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung stellt eine sich am jeweiligen konkreten Sachverhalt orientierende Einzelfallentscheidung dar, die an Hand der gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 (WaffG) getroffen wird.
Zu 2:
Im Jahr 2010 wurden zwölf Ausnahmebewilligungen nach § 18 Abs. 2 WaffG erteilt.
Zu 3:
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass § 14 WaffG unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 5 WaffG für Kriegsmaterial und somit auch für als Kriegsmaterial einzustufende Schusswaffen nicht anwendbar ist.