7728/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/20-PMVD/2011                                                                                            29. April 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. März 2011 unter der Nr. 7800/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verbot des eigenständigen Scharfschießens von HSV mit StG 58 und StG 77" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung stellt eine sich am jeweiligen konkreten Sachverhalt orientierende Einzelfallentscheidung dar, die an Hand der gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 (WaffG) getroffen wird.

Zu 2:

Im Jahr 2010 wurden zwölf Ausnahmebewilligungen nach § 18 Abs. 2 WaffG erteilt.


Zu 3:

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass § 14 WaffG unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 5 WaffG für Kriegsmaterial und somit auch für als Kriegsmaterial einzu­stufende Schusswaffen nicht anwendbar ist.