7732/AB XXIV. GP
Eingelangt am
02.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 28. April 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0064-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7841/J betreffend „Verkauf des Lithium Bergwerks Koralpe“, welche die Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:
Die Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Bemerkt wird, dass zur Gewinnung von Lithium nach dem Mineralrohstoffgesetz - MinroG, BGBl. I Nr. 39/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 111/2010, Bergwerksberechtigungen für Grubenmaße erforderlich sind. Verleihungsvoraussetzung ist u.a., dass es sich um ein abbauwürdiges Vorkommen handelt.
Als abbauwürdig sind nach § 25 Abs. 4 MinroG natürliche Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe oder Teile davon dann anzusehen, wenn sie wegen
1. ihrer Art und Lage
2. der Art, Menge und Beschaffenheit der anstehenden bergfreien mineralischen Rohstoffe,
3. der technischen Möglichkeiten des Gewinnens und Aufbereitens dieser mineralischen Rohstoffe sowie
4. deren Verwertungsmöglichkeiten
voraussichtlich mit wirtschaftlichem Nutzen abgebaut werden können und durch den Abbau ein nach bergtechnischen und sicherheitlichen Gesichtspunkten möglichst sparsamer und schonender Umgang mit der Oberfläche gewährleistet ist.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Verleihungswerber im Ansuchen darzulegen. Im vorliegenden Fall ist dies geschehen und hat die auf Grund eines Gutachtens eines Amtssachverständigen erfolgte Beurteilung dieser Angaben an Hand der obigen Kriterien durch die Montanbehörde ergeben, dass aus derzeitiger Sicht vernünftiger Weise anzunehmen ist, dass die Verleihungswerberin das gegenständliche Vorkommen wirtschaftlich nutzen kann. Daher wurden der Verleihungswerberin KMI über ihr Ansuchen vom 14.1.2011 mit Bescheid vom 22.3.2011 die erforderlichen Bergwerksberechtigungen für die Gewinnung von Lithium an diesem Standort erteilt.