7735/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0008-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Mai 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 2. März 2011   unter der Nr. 7823/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Wos wor mei Leistung?“- Rückabwicklungs- und Schadenersatzpflicht für überhöht honorierte Beraterverträge gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur Frage 1, 2:

 

Ø  Ist im Sinne der SteuerzahlerInnen bzw. der KundInnen von Staatsbetrieben daran gedacht, offensichtlich überhöhte Beratungs- und Lobbying-Honorare ohne adäquate Gegenleistung, die auf Kollusion schließen lassen, auf dem Zivilrechtsweg von Beratern und Lobbyisten zurückzuholen und darüber hinaus in diesen grundsätzlich schadenersatzpflichtigen Fällen auch Schadenersatz geltend zu machen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wenn nein: Wie wollen Sie dem Eindruck entgegentreten, dass keine entsprechende rechtliche und finanzielle Aufarbeitung angestrebt wird, weil sonst womöglich gemäß dem Bericht der OÖN vom 16.2.2011 „das unerquickliche Ringelspiel gestoppt (würde), bei dem Teile der öffentlichen Honorare wiederum Politikern, Ex-Politikern oder ehemaligen Kabinettsmitarbeitern zugute kommen und den Anschein erwecken, es könne sich um Parteienfinanzierung handeln“?

 

Im Bereich meines Ressorts werden die Bestimmungen des § 122 der Bundeshaushaltsverordnung (§ 113 Abs. 4 BHG 2013) betreffend die Prüfung und Bestätigung  der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit eingehalten.