7737/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0039-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 2. Mai 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 2. März 2011, Nr. 7821/J, betreffend

Maßnahmenpaket gegen das Bienensterben aufgrund von Maisbeizmitteln

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 2. März 2011, Nr. 7821/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die genauen Gehalte der entsprechenden Wirkstoffe können erst im Endbericht im Kontext mit dem Sachverhalt vor Ort und einer entsprechenden Bewertung bekanntgegeben werden.

 

Zu Frage 2:

 

Die Schlussfolgerungen basieren darauf, dass von den bereits im 3. Zwischenbericht  genannten Fällen bzw. Bienenständen im Jahr 2010 (im Gegensatz zu 2009) keine Bienenschäden gemeldet wurden. Der Rückgang des prozentuellen Anteils (bezogen auf die Gesamtzahl mit Vergiftungsverdacht eingesandter Proben) von Bienenproben mit nachweisbaren Rückständen von Clothianidin bzw. von Thiamethoxam bei gestiegenem Aufkommen an „Verdachtsproben“ kann als klares Indiz dafür gewertet werden, dass die von der Behörde vorgeschriebenen Maßnahmen eine nachhaltige Wirkung gezeigt haben.

 

Betroffene Imker haben mitgeteilt, dass im Jahr 2010 sowohl die Menge toter als auch geschädigter Bienen geringer war als im Jahr 2009. Ebenso war auch die Dauer der Periode, in der geschädigte bzw. tote Bienen auf den Bienenständen zu beobachten waren, geringer.

 

Zu Frage 3:

 

Im Forschungsförderungsvertrag ist festgelegt, dass die Finanzierung des Gesamtprojekts durch eine Bund-Länder-Forschungskooperation zu erfolgen hat. Diese Vorgangsweise wurde von Seiten der Imkereiwirtschaft begrüßt. Dabei handelt es sich um eine Finanzierungs­plattform für gemeinsame Forschungsprojekte des BMLFUW, der Bundesländer, einer Eigenleistung der AGES und eines Beitrages eines Unternehmenskonsortiums (Vereinigung der Pflanzenzüchter und Saatgutkaufleute Österreichs, Syngenta Agro GmbH, Bayer Austria GmbH, Bayer CropScience und BASF Österreich GmbH). Der Beitrag des Unternehmenskonsortiums beträgt rund 17% der Gesamtprojektsumme.

 

Im Forschungsförderungsvertrag sind die Rechte und Pflichten der eingebundenen Stellen festgelegt. Insbesondere ist im Vertrag für die Unternehmen zwar die Beteiligung an projektbegleitenden Gesprächen und die Verfügbarkeit von Daten, keineswegs aber ein Recht auf Daten bzw. die Einflussmöglichkeit auf die Versuchsanstellung verankert.

Die Rechte auf Daten, Versuchsanstellung etc. liegen vertraglich festgelegt ausschließlich bei Bund und Ländern. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Vereinbarungen.

 


Zu den Fragen 4 und 5:

 

Aus den vorläufigen Ergebnissen von „Melissa“ geht hervor, dass Bienenschäden durch verschiedene Ursachen auftreten. Im Falle der Kausalität von Schäden zu Pflanzenschutzmitteln geht deren Zuordnung über neonicotinhaltige Beizmittel weit hinaus.

 

Die betroffenen Landesregierungen wurden über sämtliche Untersuchungsergebnisse aus „Melissa“ detailliert informiert. Die individuelle Verifizierung von Anwendungsfehlern ist nicht Gegenstand des Projektes „Melissa“.

 

Zu Frage 6:

 

Die entsprechenden Informationskampagnen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Veröffentlichungen in verschiedenen Medien, entsprechende Präsentationen im Rahmen von Informationsveranstaltungen sowie die Beratungstätigkeit und Bereitstellung von diesbezüglichen Informationen im Internet (www.ages.at) tragen zur Bewusstseinsbildung für den Bienenschutz bei.

 

Zu Frage 7:

 

Der Maiswurzelbohrer ist ein Quarantäneschadorganismus gemäß EU-Recht und die Mitgliedstaaten sind demnach verpflichtet, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen zu setzen. Die Einhaltung einer geregelten Fruchtfolge ist die mit Abstand wirksamste Möglichkeit, Schäden durch die Larven des Maiswurzelbohrers zu vermeiden und wird auch in weiten Teilen Österreichs angewendet. Diese Maßnahme ist in der österreichischen Strategie zur Maiswurzelbohrerbekämpfung als wichtigste Maßnahme festgeschrieben. Auch in der Informationskampagne für den Anbau 2011 hat diese Bekämpfungsvariante höchste Priorität. Aufgrund der österreichischen Kompetenzlage sind die Länder für Pflanzenschutz- und auch für Fruchtfolgemaßnahmen zuständig.

 

Der Bundesminister: