7738/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung


 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0041-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 2. Mai 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 2. März 2011, Nr. 7831/J, betreffend

Nulltoleranz bei Importen von nicht zugelassenen gentechnisch

veränderten Organismen in Futtermitteln

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 2. März 2011, Nr. 7831/J, teile ich Folgendes mit:


Zu Frage 1:

 

Aufgrund der Messgenauigkeit der Analysemethoden wurde eine unionsweite nähere Bestimmung der Nachweisgrenze für nicht zugelassene GVO erforderlich. Dieser, sich an der routinemäßigen Nachweisgrenze orientierende, strenge Wert von 0,1% gilt laut Gentechnikgesetz in Österreich für Lebens- und Futtermittel bereits seit einigen Jahren. Auch der abweichenden persönlichen Stellungnahme gemäß § 42 Abs.5 GOG des Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber im Rahmen der Gentechnikgesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 126/2004, ist eine Unterstützung der technischen Nachweisgrenze von 0,1% zu entnehmen.

 

Nach der Verordnung (EG) 1829/2003 wurden für beantragte, noch nicht zugelassene GVO übergangsweise bis 0,5% toleriert. Seit Auslaufen der Übergangsfrist gab es keine klaren Regeln mehr.

 

Der Vorschlag der Kommission zur Festlegung eines Toleranzwertes von 0,1% wurde unter folgenden Voraussetzungen von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt:

·          Der GVO ist bereits in einem Drittland zugelassen;

·          Der Zulassungsantrag für den GVO ist seit 3 Monaten bei der EFSA anhängig (d.h. die Konsultation der Mitgliedstaaten wird abgewartet);

·          keine negativen Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit laut EFSA.

 

Zu den Fragen 2, 4 und 5:

 

Das Proteinversorgungsproblem konzentriert sich auf die Sojabohne, welche einen besonders hohen Futterwert hat und kaum bzw. nicht vollständig durch andere Eiweißfuttermittel ersetzt werden kann. 2010 gelang es durch eine Beratungskampagne des BMLFUW mit den Landwirtschaftskammern, den Anbau von Soja gegenüber dem Vorjahr auf 36.000 ha (+36%) zu steigern. Das entspricht einem Ertrag von etwa 100.000 Tonnen. Das maximal mögliche Ausschöpfungspotential für einen Sojaanbau in Österreich bei Ausnutzung einer optimalen Fruchtfolge und unter guten Marktpreisen wird etwa auf 50.000 ha geschätzt. Als weiteres heimisches Eiweißfuttermittel steht seit 2009 DDGS, ein Nebenerzeugnis der Bioethanolproduktion unter der Handelsbezeichnung „Actiprot“, dem heimischen Futtermarkt zur Verfügung. Weiters kommt zur Entlastung des Importbedarfs auch Rapskuchen als Nebenprodukt der heimischen Rapsverarbeitung (Lebensmittel- und Biodieselproduktion) zum Einsatz.


Auf politischer Ebene werden im Rahmen der erfolgreichen österreichischen Initiative zur Selbstbestimmung auf einen gentechnikfreien Anbau die geltenden österreichischen Anbauverbote für GVOs abgesichert und somit eine gentechnikfreie Futtermittelproduktion in Österreich auch in Hinkunft ermöglicht.

 

Zudem erfolgt seitens der AGES in Verbindung mit der Saatgut-Gentechnikverordnung ein jährliches Monitoring, welches dem Zweck der Vermeidung von gentechnischen Verunreinigungen in Saatgut dient.

 

Zu Frage 3:

 

Der Begriff Eiweißfuttermittel ist sehr weit gefasst und schließt unter anderem auch Eiweißprodukte tierischen Ursprungs mit ein. Eine Pauschalerfassung hiezu bei den Importen ist daher schwer möglich. Eine Auswertung der Außenhandelsdatenbank ergibt nachfolgende Importe von Sojafuttermitteln (Sojaschrot und Ölkuchen). Für 2010 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.

Importe in Tonnen

2008

2009

 

Sojafuttermittel

535.448

524.619

 

 

Zu Frage 6:

 

Die amtliche Kontrolle von Futtermitteln im Hinblick auf das Vorhandensein von GVO brachte folgendes Ergebnis:

Jahr

Anzahl der untersuchten Futtermittelproben

Keine GVO Kennzeichnung
bei Vorhandensein über 0,9% zugelassene GVO

2008

277

15

2009

353

9

2010

306

17

 

In den oben genannten Fällen ergab die Quantifizierung ein Vorhandensein von über 0,9% GVO. Es wurde eine kostenpflichtige Beanstandung gemäß § 17 Abs. 8 Futtermittelgesetz 1999 ausgesprochen.

 

Die Quantifizierung brachte im Detail folgendes Ergebnis:

2010

 

GVO-Anteil in %

pro Rohstoff

Mischfuttermittel

(außer*)

1

9

Kälberfutter

2

2

Kälberfutter

3

3,7

Kälberfutter

4

2,38

Kälberfutter

5

4,42

Milchkühe

6

2,62

Kälberfutter

7

3,34

Lämmerfutter

8

1,41

Fischfutter

9

100

Sojaschrot*

10

100

Pferdefutter

11

7,9

Ferkelfutter

12

3,36

Pferdefutter

13

1,92

Wildfutter

14

66,2

9,49

Ferkelfutter

15

2,96

Kälberfutter

16

2,87

4,23

Pferdefutter

17

27,4

10,1

Wildfutter

 

Zu Frage 7:

 

Folgende nicht zugelassene GVO wurden im Jahr 2010 festgestellt:

1x Lein FP967 und 1x Soja A5547-127.

In diesen Fällen erfolgte seitens des Bundesamts für Ernährungssicherheit die Anordnung folgender Maßnahmen gemäß § 17 Abs. 5 Futtermittelgesetz 1999:

·          Auftrag zur Ursachenforschung,

·          Bekanntgabe der Lieferanten/Herkunft und aller Abnehmer,

·          mengenmäßige Ermittlung noch vorhandener Ware,

·          Vernichtung der betroffenen Ware bzw. Rücklieferung der betroffenen Ware an den Lieferanten,

·          Vorlage eines Berichts über die gesetzten Maßnahmen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Bei folgenden AMA-Gütesiegel-Richtlinien und AMA-Produktionsbestimmungen wird das freiwillige Modul "Gentechnikfrei erzeugt" bereits angeboten:

·          AMA Produktionsbestimmungen "Haltung von Kühen zur Milch und Fleischgewinnung",

·          AMA Produktionsbestimmungen "Schaf- und Ziegenhaltung",

·          AMA Produktionsbestimmungen "Legehennenhaltung",

·          AMA-Gütesiegel Richtlinie "Milch und Milchprodukte".

In Hinkunft wird das Modul "Gentechnikfrei erzeugt" bei sämtlichen AMA-Gütesiegel Richtlinien und AMA-Produktionsbestimmungen aufgenommen werden.


 

Mit dem AMA-Gütesiegel werden jene Produkte gekennzeichnet, die die Anforderungen der entsprechenden AMA-Gütesiegelrichtlinie erfüllen. Wenn ein Bio-Produkt auch die Anforderungen für das AMA-Gütesiegel erfüllt, ist es grundsätzlich möglich, das Produkt auch mit dem AMA-Gütesiegel zu kennzeichnen. Die AMA Marketing empfiehlt bei Bio-Produkten das AMA-Biozeichen zu verwenden und bei Nicht-Bio-Produkten auf die Kennzeichnung mit dem AMA-Gütesiegel zurückzugreifen.

 

Der Bundesminister: