7739/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.05.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl.
LE.4.2.4/0046 -I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 2. Mai 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 3. März 2011, Nr. 7852/J, betreffend
Bergbauernförderung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 3. März 2011, Nr. 7852/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Beim Berghöfekataster handelt es sich um ein Bewertungsschema der Erschwernis des Einzelbetriebs, das mit Ausnahme der „Regionalen Lage des Betriebs“ jährlich angepasst wird. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Region (Kriterium „Regionale Lage“) wirken sich auch auf den Einzelbetrieb aus, wie die Arbeitslosigkeit, die Bevölkerungsveränderung oder die Qualität der Verkehrsanbindung. Diese werden in den Teilkriterien „Rückläufige Entwicklung“ und „Extrem periphere Gemeinde“ erfasst. Die Daten der Regionalen Lage werden nicht jährlich, sondern nur von Zeit zu Zeit angepasst, denn sie liegen in der Regel nicht immer aktuell vor. Eine detaillierte Beschreibung dieser Kriterien kann auf der Homepage der Bundesanstalt für Bergbauernfragen eingesehen werden unter http://www.berggebiete.at/cms/content/view/544/126/.
Zu Frage 3:
Die Daten der Nachzahlung für die Ausgleichszulage, welche Ende Februar 2011 erfolgte, liegen noch nicht vor, daher kann eine exakte Zahl noch nicht angegeben werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Der Berghöfekataster wurde im Jahre 2001 eingeführt. Seit 2001 bis einschließlich 2009 wurde der entsprechende Punktewert ohne Passau ermittelt, seit 2010 unter Einbeziehung von Passau.
Der Bewertung für das Kriterium zur Beurteilung der peripheren Lage einer Gemeinde liegt das so genannte Erreichbarkeitsmodell der Österreichischen Raumordnungskonferenz zugrunde, welches die zeitliche Erreichbarkeit von regionalen und überregionalen Zentren zum Gegenstand hat. In dem zu seiner Beurteilung befassten Gremium wurde der Beschluss gefasst, im Hinblick auf die Öffnung der Grenzen (Schengen) auch ausländische Städte in die Beurteilung einzubeziehen.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass im Berghöfekataster die Entfernung zum Bezirkshauptort noch zusätzlich gesondert erfasst wird, was unter anderem für Amtswege von Bedeutung ist.
Zu den Fragen 6 und 7:
Da der finanzielle Wert der BHK-Punkte von mehreren Faktoren abhängt, kann nur ein Durchschnittswert für die Gemeinden mit Punkteverlusten in den Bezirken Schärding und Grieskirchen angegeben werden. Im Durchschnitt werden die Betriebe etwa € 125,-- weniger an Ausgleichszulage auf Grund der Änderung der Punktezuteilung aus der „Regionalen Lage“ bekommen.
Eine Anpassung an die tatsächliche Situation bedeutet, dass für die Betriebe die Ausgleichszulage besser abgesichert ist.
Zu Frage 8:
Die neuen Punkte für die periphere Lage von Gemeinden gelten seit 2010, siehe auch Beantwortung zu Frage 4.
Zu Frage 9:
Die Punkte waren genauso definiert wie sie es derzeit sind, die Daten hatten allerdings eine andere (ältere) Grundlage.
Der Bundesminister: