774/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. März 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0060-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 947/J betreffend „Ausgliederung und Teilverkauf bei der BIG“, welche die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Ein Konzernabschluss der BIG in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erfolgte – in Entsprechung der geänderten gesetzlichen Erfordernisse für Gesellschaften, die börsennotierte Anleihen emittieren – erstmals für das Geschäftsjahr 2007. Davor erfolgte auch der Konzernabschluss nur nach UGB. Der Wert des Portfolios der BIG und ihrer Tochtergesellschaften laut UGB - Bilanz, bzw. nach IFRS – Bilanz zu fortgeführten Buchwerten, aufgeschlüsselt nach Jahren seit 1993 (erstes volles Geschäftsjahr) stellt sich wie folgt dar (Werte in € Mio.):

 

Jahr

UGB-Bilanz

IFRS-Bilanz

1993

26,4

n.e.

1994

99,7

n.e.

1995

254,3

n.e.

1996

710,7

n.e.

1997

852,1

n.e.

1998

939,8

n.e.

1999

1011,5

n.e.

2000

1665,6

n.e.

2001

2525,3

n.e.

2002

3388,2

n.e.

2003

4006,9

n.e.

2004

4022,3

n.e.

2005

4025,5

n.e.

2006

4042,1

4144,1
(rückgerechnet)

2007

3957,0

4089,6

2008

4022,8

4201,7

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Die Aufträge zur Immobilienbewertung nach IFRS-Richtlinien wurden je nach ihrem Umfang als Direktvergabe gem. § 41 BVergG oder im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 38 Abs. 2 BVergG an insgesamt acht verschiedene, gerichtlich beeidete Sachverständige vergeben.

 

Die Kosten für diese Immobilienbewertungen (ohne Programmimplementierung und Reviews) betrugen:

2006: € 313.951,98

2007: € 577.525,03

2008: € 412.862,42


 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Ein allfälliger Wertverlust des Portfolios der BIG bzw. ein allfälliger Abwertungsbedarf für das Jahr 2009 kann derzeit - im 1. Quartal des Jahres 2009 – nicht beziffert werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Portfolio der BIG aufgrund seiner besonderen Zusammensetzung bzw. seiner Mieterstruktur (rund 95% Bundesmieter) nach konservativen Kriterien zu bewerten ist und damit den Entwicklungen des Immobilienmarktes sowie seinen Risken und Volatilitäten nicht unmittelbar ausgesetzt ist.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 10 der Anfrage:

 

Wie bei jedem Unternehmen bedarf es auch bei der BIG zur Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und Markterfordernisse sowie zur Optimierung der Prozesse bzw. Geschäftsfelder einer laufenden Anpassung der Organisation und der Konzernstruktur. In diesem Sinne erfolgten daher auch in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Umstrukturierungen und Ausgliederungen in Bezug auf bestimmte Geschäftsbereiche und Immobilienprojekte. Es kann somit auch eine zukünftige Veränderung der Gesellschaftsorganisation und -struktur nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 15 der Anfrage:

 

In Anbetracht der Entwicklungen auf dem Immobilien- und Finanzmarkt wäre ein Verkauf oder Teilverkauf einer Tochtergesellschaft der BIG, die einen wesentlichen Anteil am Portfolio des BIG-Konzerns an Liegenschaften mit aufrechter Bundesnutzung umfasst, wirtschaftlich nicht zielführend. Daher ist ein solcher derzeit nicht geplant.

 

 


 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Diese hypothetische Frage kann im Hinblick auf die für eine Anwendbarkeit des Bundesvergabegesetzes konkret zu verwirklichenden Tatbestandselemente des § 3 BVergG nicht abstrakt beantwortet werden.