774/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.03.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 18. März 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0060-IK/1a/2009
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Ein Konzernabschluss der BIG in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erfolgte – in Entsprechung der geänderten gesetzlichen Erfordernisse für Gesellschaften, die börsennotierte Anleihen emittieren – erstmals für das Geschäftsjahr 2007. Davor erfolgte auch der Konzernabschluss nur nach UGB. Der Wert des Portfolios der BIG und ihrer Tochtergesellschaften laut UGB - Bilanz, bzw. nach IFRS – Bilanz zu fortgeführten Buchwerten, aufgeschlüsselt nach Jahren seit 1993 (erstes volles Geschäftsjahr) stellt sich wie folgt dar (Werte in € Mio.):
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Jahr |
UGB-Bilanz |
IFRS-Bilanz |
|
1993 |
26,4 |
n.e. |
|
1994 |
99,7 |
n.e. |
|
1995 |
254,3 |
n.e. |
|
1996 |
710,7 |
n.e. |
|
1997 |
852,1 |
n.e. |
|
1998 |
939,8 |
n.e. |
|
1999 |
1011,5 |
n.e. |
|
2000 |
1665,6 |
n.e. |
|
2001 |
2525,3 |
n.e. |
|
2002 |
3388,2 |
n.e. |
|
2003 |
4006,9 |
n.e. |
|
2004 |
4022,3 |
n.e. |
|
2005 |
4025,5 |
n.e. |
|
2006 |
4042,1 |
4144,1 |
|
2007 |
3957,0 |
4089,6 |
|
2008 |
4022,8 |
4201,7 |
Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Die Aufträge zur Immobilienbewertung nach IFRS-Richtlinien wurden je nach ihrem Umfang als Direktvergabe gem. § 41 BVergG oder im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 38 Abs. 2 BVergG an insgesamt acht verschiedene, gerichtlich beeidete Sachverständige vergeben.
Die Kosten für diese Immobilienbewertungen (ohne Programmimplementierung und Reviews) betrugen:
2006: € 313.951,98
2007: € 577.525,03
2008: € 412.862,42
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Ein allfälliger Wertverlust des Portfolios der BIG bzw. ein allfälliger Abwertungsbedarf für das Jahr 2009 kann derzeit - im 1. Quartal des Jahres 2009 – nicht beziffert werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Portfolio der BIG aufgrund seiner besonderen Zusammensetzung bzw. seiner Mieterstruktur (rund 95% Bundesmieter) nach konservativen Kriterien zu bewerten ist und damit den Entwicklungen des Immobilienmarktes sowie seinen Risken und Volatilitäten nicht unmittelbar ausgesetzt ist.
Antwort zu den Punkten 7 bis 10 der Anfrage:
Wie bei jedem Unternehmen bedarf es auch bei der BIG zur Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und Markterfordernisse sowie zur Optimierung der Prozesse bzw. Geschäftsfelder einer laufenden Anpassung der Organisation und der Konzernstruktur. In diesem Sinne erfolgten daher auch in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Umstrukturierungen und Ausgliederungen in Bezug auf bestimmte Geschäftsbereiche und Immobilienprojekte. Es kann somit auch eine zukünftige Veränderung der Gesellschaftsorganisation und -struktur nicht ausgeschlossen werden.
Antwort zu den Punkten 11 bis 15 der Anfrage:
In Anbetracht der Entwicklungen auf dem Immobilien- und Finanzmarkt wäre ein Verkauf oder Teilverkauf einer Tochtergesellschaft der BIG, die einen wesentlichen Anteil am Portfolio des BIG-Konzerns an Liegenschaften mit aufrechter Bundesnutzung umfasst, wirtschaftlich nicht zielführend. Daher ist ein solcher derzeit nicht geplant.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Diese hypothetische Frage kann im Hinblick auf die für eine Anwendbarkeit des Bundesvergabegesetzes konkret zu verwirklichenden Tatbestandselemente des § 3 BVergG nicht abstrakt beantwortet werden.