7744/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0084-II/A/9/2011

Wien, am 2. Mai 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7859/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

In den letzten drei Jahren wurden insgesamt 524 Honigproben auf Rückstände untersucht. Bei 6 Proben eines Betriebes (aufgrund einer positiven Probe wurden beim gleichen Betrieb 5 Nachfolgeproben gezogen) wurde das Tierarzneimittel Sulfathiazol (Untersuchungsergebnisse siehe Tabelle) nachgewiesen.

Keine der Proben wurde bezüglich einer Kontamination mit Pestiziden beanstandet.


Jahr

Probenanzahl

Beanstandungen

Beurteilung

2008

177

6 Proben beanstandet in NÖ (beim gleichen Betrieb) wegen Sulfathiazol

 

1)1515,00µg/kg

2)    67,72 µg/kg

3)    30,66 µg/kg

4)    64,10 µg/kg

5)    92,99 µg/kg

6)  518,63 µg/kg

Verstoß gegen § 10 der Rückstandskontrollverordnung 2006, BGBl. II Nr. 110/2006 i.d.g.F.,

2009

177

0

 

2010

170

0

 

gesamt

524

6

 

 

 

Fragen 2 bis 4:

Aussagen zu Untersuchungen im Rahmen des Projektes sowie Ergebnisse desselben können nur von den Projektverantwortlichen und Trägern des Projektes gemacht werden, zu denen mein Bundesministerium nicht zählt. Im Übrigen darf ich auch auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 7821/J verweisen.