7744/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.05.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0084-II/A/9/2011
Wien, am 2. Mai 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7859/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
In den letzten drei Jahren wurden insgesamt 524 Honigproben auf Rückstände untersucht. Bei 6 Proben eines Betriebes (aufgrund einer positiven Probe wurden beim gleichen Betrieb 5 Nachfolgeproben gezogen) wurde das Tierarzneimittel Sulfathiazol (Untersuchungsergebnisse siehe Tabelle) nachgewiesen.
Keine der Proben wurde bezüglich einer Kontamination mit Pestiziden beanstandet.
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Jahr |
Probenanzahl |
Beanstandungen |
Beurteilung |
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2008 |
177 |
6 Proben beanstandet in NÖ (beim gleichen Betrieb) wegen Sulfathiazol
1)1515,00µg/kg 2) 67,72 µg/kg 3) 30,66 µg/kg 4) 64,10 µg/kg 5) 92,99 µg/kg 6) 518,63 µg/kg |
Verstoß gegen § 10 der Rückstandskontrollverordnung 2006, BGBl. II Nr. 110/2006 i.d.g.F., |
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2009 |
177 |
0 |
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2010 |
170 |
0 |
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gesamt |
524 |
6 |
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Fragen 2 bis 4:
Aussagen zu Untersuchungen im Rahmen des Projektes sowie Ergebnisse desselben können nur von den Projektverantwortlichen und Trägern des Projektes gemacht werden, zu denen mein Bundesministerium nicht zählt. Im Übrigen darf ich auch auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 7821/J verweisen.