775/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.03.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 18. März 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0074-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1073/J betreffend „die Kosten von Freifahrten an Wochenenden für SchülerInnen in Internaten und Lehrwerkstätten“, welche die Abgeordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen am 26. Februar 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Im Zuge der Integration der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde, welche abrechnungstechnisch in den einzelnen Verkehrsverbünden unterschiedlich weit fortgeschritten ist, können endgültige Daten über die Teilnehmerzahlen und den Aufwand der Schülerfreifahrten für das Schuljahr 2007/2008 noch nicht genannt werden. Nach noch vorläufigen Daten wurde im Schuljahr 2007/2008 mit einem Aufwand von rund € 348,3 Mio. die Freifahrt für rund 632.200 Schüler/innen gesichert.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es besteht eine Vielfalt an Formen der Unterbringung eines Kindes außerhalb des elterlichen Haushaltes am Ausbildungsort oder in der Nähe davon. Aus diesem Grund ist keine Auskunft darüber möglich, wie viele Kinder tatsächlich in einem „Internat“ untergebracht sind. Auf Basis der für das Schuljahr 2006/2007 gewährten „Heimfahrtbeihilfe“ (Schulfahrtbeihilfe gemäß § 30c Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967) kann von 38.195 Schüler/inne/n in Internaten bzw. internatsähnlicher Unterbringung ausgegangen werden (Aufwand: rd. € 6,8 Mio.). Endgültige Zahlen für das Schuljahr 2007/2008 stehen noch nicht fest, weil Anträge für dieses Schuljahr noch bis 30. Juni 2009 möglich sind.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Die Refundierung tatsächlicher Fahrtkosten durch die Finanzämter wäre administrativ sehr aufwändig, weil neben dem vielfältigen - auch regional und saisonal wechselnden – Tarifangebot der Österreichischen Bundesbahnen noch zusätzliche voneinander divergierende Tarifangebote bei den übrigen Verkehrsunternehmen sowie in den Verkehrsverbünden der einzelnen Bundesländer bestehen, die - je nach Art der Buchung des jeweiligen Fahrausweises - noch weitere Ermäßigungen zulassen.
Auf Basis der Heimfahrtbeihilfen-Statistik 2006/2007 wurde unter Zugrundelegung regulärer Fahrpreise der ÖBB-Schiene (Einzelfahrpreis 2. Klasse ohne Zuschläge für Schnellverbindungen, mit 50% Ermäßigung für Schüler/innen bis 18 Jahre, bei 39 Wochenendheimfahrten innerhalb eines Schuljahres) versucht, die daraus zu erwartenden Kosten pro Schuljahr für den FLAF zu ermitteln. Nicht berücksichtigt ist dabei, dass Schüler/innen über 18 Jahre den Vollpreis zu zahlen hätten, über längere Fahrtstrecken auch allfällige Zuschläge für Schnellverbindungen anfallen und in den meisten Verkehrsverbünden aufgrund der individuellen Verbundtarifstrukturen sogar weit höhere Fahrtkosten zu erwarten sind. Als Folge der vollständigen Kostenübernahme wäre grundsätzlich eine verstärkte Inanspruchnahme dieser Leistung zu erwarten; auch Kosten für den administrativen Mehraufwand sind noch nicht enthalten. Bei gleichbleibender Schülerzahl ergäben sich demnach Kosten von zumindest rund € 27,2 Mio. (Mehraufwand rund € 20,4 Mio.).
Da österreichweit die Möglichkeit zur Ausstellung und Verrechnung von Schüler- und Lehrlingszeitkarten mit variablem Gültigkeitsbereich zu einem vertretbaren Preis bei gleichzeitig mit geringst möglichem administrativen Aufwand noch nicht besteht, liegen auch die Voraussetzungen für einen Freifahrausweis für die Internatsheimfahrten bis auf weiteres nicht vor. Überdies wäre angesichts der engen finanziellen Vorgaben für die nächsten Budgets eine derartige Leistungsausweitung zu Lasten des Familienlastenausgleichsfonds nicht darstellbar gewesen.