7751/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0069-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. Mai 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7905/J-NR/2011 betreffend Einsparung von Vollbeschäftigungsäquivalenten bei Wiener Pflichtschulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 10. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3 und 7:

Die Ausübung der Diensthoheit über die Pflichtschullehrerinnen und -lehrer liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Anstellung von Lehrpersonen sowie etwaige Personal­maßnahmen zur Einhaltung des Stellenplanes fallen somit nicht in den Vollzugsbereich des Bundes. Ein allfälliger Überzug an Vollbeschäftigungsäquivalenten ist dem Bund im Rahmen der Schuljahresabrechnung von den Ländern zu erstatten. Der errechnete Betrag wird bei der nächstfolgenden monatlichen Mittelbereitstellung des Bundes zur Abdeckung des Lehrpersonal­aufwandes der Länder einbehalten.

 

Zu Frage 4:

Die Zuteilung der Ressourcen erfolgt je Bundesland und Schuljahr für den gesamten Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen, eine weitere Untergliederung ist daher nicht möglich.


 

Zu Frage 5:

Dies ergibt sich aus der Systematik der Schuljahresabrechnung, der als Abrechnungszeitraum jeweils ein ganzes Schuljahr zu Grunde liegt. Ein eingesetztes Vollbeschäftigungsäquivalent bedeutet dabei, dass im Abrechnungszeitraum in Summe jene Leistung erbracht wird, die der Jahresnorm einer Vollzeit-Lehrperson entspricht. Wird über das ganze Schuljahr gesehen der Stellenplan, etwa durch Neueinstellung von Lehrkräften seitens der Länder, um ein gewisses Ausmaß an Vollbeschäftigungsäquivalenten überschritten, so ist – über denselben Zeitraum betrachtet – dasselbe Ausmaß an Vollbeschäftigungsäquivalenten durch andere Maßnahmen seitens der Länder einzusparen, um den Stellenplan einzuhalten. Werden diese Maßnahmen seitens der Länder jedoch nur für die Dauer des halben Schuljahres gesetzt, so sind, auf diesen nur halb so langen Zeitraum umgelegt, doppelt so viele Vollbeschäftigungsäquivalente einzu­sparen, um in Summe dasselbe Ziel zu erreichen.

 

Zu Frage 6:

Die Genehmigung des vorläufigen Stellenplanes der allgemein bildendenden Pflichtschulen für das Schuljahr 2010/11 wurde dem Land Wien, im Einklang mit der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, am 24.8.2010 bekanntgegeben, die des definitiven Stellenplanes, auf dem die Schuljahresabrechnung basiert, am 21.12.2010, wobei das definitive Planstellenkontingent das vorläufige um 94,4 Planstellen (Vollbeschäftigungs­äquivalente) übersteigt.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Im Schuljahr 2009/10 wurde der Stellenplan vom Land Wien um 122,4 Planstellen (Vollbe­schäftigungsäquivalente) überschritten.

 

Zu Frage 10:

Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 und 7 verwiesen.

 

Zu Frage 11:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.

 

Zu Fragen 12 bis 15:

Im Schuljahr 2008/09 wurde der Stellenplan vom Land Wien nicht überschritten.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.