7758/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.05.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0048-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7829/J vom 2. März 2011 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Hierzu wird auf die angeschlossene Beilage „Rücklagenermittlung 2010“ verwiesen.
Zu 2.:
Der Mehrbedarf für 2011 gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2010 in der UG 06 setzt sich aus den Kosten für die Bezugserhöhung, für Jubiläumszuwendungen, für die Nachbesetzung freier Planstellen und für den Struktureffekt (insgesamt rund +1,2 Mio. €) zusammen. Weitere Mehrausgaben (insgesamt rund +1,0 Mio. €) betreffen die Druckkosten, vermehrte Prüfungen Querschnitt und Länder/Gemeinden, die Gebäudeinstandhaltung, die Valorisierung der Gebäudemiete, die Betriebskosten, das 250-Jahr-Jubiläum des Rechnungshofes, den Einkommensbericht nach § 8 Abs. 4 BezBegrBVG, die Ausbildungskosten für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Durchführung zurückgestellter IT-Projekte. Demgegenüber stehen Minderausgaben für Hardware (rund -0,4 Mio. €).
Zu 3.:
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von +19,6 Mio. € in der UG 10 ergibt sich im Wesentlichen aus Mehrausgaben im Zusammenhang mit regional- und strukturpolitischen Maßnahmen (+25,3 Mio. €) sowie Minderausgaben für den Asylgerichtshof (-2,3 Mio. €) und die Parteien- und Presseförderung (-2,9 Mio. €).
Zu 4. bis 6.:
Vorausgeschickt wird, dass der Budgetvollzug bei Personal- und Verwaltungssachausgaben generell strikt gehandhabt wird. Diese Zielsetzung ist natürlich auch im Finanzressort selbst oberste Maxime. Daneben zeitigt auch die erste Etappe der Haushaltsrechtsreform ihre Auswirkungen.
Denn im Zuge dieser ersten Etappe der Haushaltsrechtsreform wurde im Hinblick auf eine verstärkte Transparenz grundsätzlich vom Instrument der Ermächtigungen abgegangen und derartig unsichere Ausgabenerfordernisse sind zu veranschlagen. Daher waren bzw. sind beispielsweise in der ursprünglichen Rahmengesetzplanung rd. 80,0 Mio. € im Jahr 2010 und 2011 rd. 48 Mio. € für Anlegerentschädigungen enthalten, der Erfolg im Jahr 2010 betrug rd. 10,0 Mio. €. Darüber hinaus wird im IT-Bereich, insbesondere durch eine effizientere Abwicklung im Betrieb danach getrachtet, den Voranschlag zu unterschreiten (beispielsweise wurde im Jahr 2010 der Voranschlag um rd. 32,0 Mio. € unterschritten). Der Voranschlag 2011 hat ein ähnlich hohes Niveau wie 2010, da beispielsweise neue Projekte umgesetzt werden müssen.
Daneben gab es im Jahr 2010 Einsparungen bei diversen Förderprogrammen (beispielsweise cash grants rd. 20,0 Mio. €), wobei aber eine Erhöhung dieser Fördermittel im Jahr 2011 anstand, da steigende Zinskosten für die Mittelbeschaffung der OeKB der Veranschlagung zu Grunde gelegt wurden. Die Minderausgaben im Personalbereich im Jahr 2010 (rd. 24,0 Mio. €) sind insbesondere durch eine restriktive Personalpolitik, wie auch durch höhere Personalabgänge bedingt.
Zur verstärkten Betrugsbekämpfung und zur Finanzpolizei darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7556/J vom 2. Februar 2011 verwiesen werden, die Aufwendungen für die Suchtprävention werden durch interne Umschichtungen bereitgestellt werden.
Zu 7.:
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von +589 Mio. € in der UG 41 ergibt sich im Wesentlichen aus der höheren Dotierung für den Ausbau der Eisenbahn-Infrastruktur und der Anschlussbahnen in Höhe von rund +428,3 Mio. €. Weitere Mehrausgaben entstehen im Zusammenhang mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen für den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene (rund +70,0 Mio. €), mit Förderungen für Privatbahnen (rund +15 Mio. €) sowie für den Klima- und Energiefonds auf Grund von Zahlungsverschiebungen (rund +44 Mio. €); höhere Ausgaben (rund +40 Mio. €) sind auch im Zusammenhang mit dem Liegenschaftserwerb für die ASFINAG vorgesehen.
Diesen Mehrausgaben stehen Minderausgaben (rund -8,5 Mio. €) für den Wasserbau gegenüber.
Zu 8. und 9.:
Grundsätzlich wird vorausgeschickt, dass nahezu alle umwelt- und klimarelevanten Projekte welche auf Basis des Umweltförderungsgesetzes unterstützt werden, eine mehrjährige Umsetzungsphase haben. Dies gilt auch für die Projekte des Klima- und Energiefonds. Die Auszahlungen sind jeweils vom Projektfortschritt abhängig, wodurch es auf Grund von Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten zu Zahlungsverschiebungen kommt.
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von +149,8 Mio. € in der UG 43 ergibt sich im Wesentlichen aus Mehrausgaben für den Ankauf von Emissionszertifikaten für die Gratiszuteilung an neue Marktteilnehmer sowie für die Erreichung des Kyoto-Zieles im Rahmen des JI/CDM-Programmes in Höhe von insgesamt rund +93 Mio. €. Darüber hinaus sind im Jahr 2011 mehr Budgetmittel für den Klima- und Energiefonds (+52 Mio. €), für die Erfüllung bestehender Verpflichtungen in der Wasserwirtschaft (+18 Mio. €), für Deponiesanierungen im Rahmen von Ersatz- und Sofortmaßnahmen (rund +7 Mio. €.), für den Strahlenschutz (rund +5 Mio. €) sowie für Forschungs- und Versuchsvorhaben (rund +1 Mio. €) vorgesehen. Diesen Mehrausgaben stehen Minderausgaben für die Altlastensanierung (rund -11 Mio. €), für Förderungen umweltpolitischer Maßnahmen (rund -10 Mio. €) sowie für Umweltförderung im Inland (rund -5 Mio. €) gegenüber.
Im Jahr 2010 sind beim Klima- und Energiefonds 52,096 Mio. € nicht zur Auszahlung gelangt und wurden daher der Untergliederungsrücklage zugeführt. Insgesamt betragen die Rücklagen des Klima- und Energiefonds derzeit rund 123,368 Mio. €.
Zu 10. und 11.:
Bei Budgetierung des BVA 2011 (UG 58) im November 2010 konnte aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht nicht vom vorläufigen Erfolg des Jahres 2010 ausgegangen werden, der Minderausgaben in Höhe von 2.337,4 Mio. € aufwies und neben geringeren Ausgaben für Zinsen bedingt durch geringere Budgetdefizite gegenüber den veranschlagten Budgetdefiziten größtenteils (rund 1,5 Mrd. €) auf den geringeren sonstigen Aufwand zurückzuführen war. Dieser geringere Aufwand ergab sich im Jahr 2010 nämlich dadurch, dass – bedingt durch das geringe Zinsniveau in diesem Finanzjahr 2010 – hohe Emissionsagien zu verzeichnen waren und im vorläufigen Erfolg 2010 netto auf der Ausgabenseite dargestellt wurden. Emissionsagien entstehen dadurch, dass bei Aufstockungen bestehender Transaktionen der Kupon der Transaktion gleichbleibt und der Emissionskurs das Zinsniveau zum Zeitpunkt der Begebung mit dem Kupon ausgleicht.
Das im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 höhere Zinsniveau lässt jedoch diesen Sonderfaktor im Jahr 2011 nicht mehr erwarten.
Wird dieser Effekt im Sinne des
ESVG 95 („accrual-Prinzip“) periodenbereinigt betrachtet (vgl.
Budgetbericht 2011, Seite 51, Tabelle 18, „Zinsen für die
Staatsschuld“
2010: 7,33 Mrd. €, 2011: 7,57 Mrd. €) so zeigt sich, dass
der Wert für 2011 (= BVA 2011 periodenbereinigt) lediglich um rund 240
Mio. € oder +3,3% (und nicht um +35,3%) gegenüber dem
vorläufigen Erfolg des Jahres 2010 ansteigt.
Zu 12.:
Folgende implizierte Marktsätze (Forward Rates) sind bei der Veranschlagung des BVA 2011 im November 2010 zugrunde gelegt worden:
Kurzfristige Zinssätze (bis zu einem Jahr): 1,53%
Langfristige Zinssätze:
- 10 Jahre: 3,11%
- 15 Jahre: 3,37%
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
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Beilage zur Anfrage 7829/J der Abgeord. Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen |
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RÜCKLAGENERMITTLUNG 2010 |
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(Beträge in Millionen EURO) |
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UG |
Bezeichnung |
RL-Ermittlung |
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Rücklagen |
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Rubrik 0, 1: Recht und Sicherheit |
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01 |
Präsidentschaftskanzlei |
0,908 |
|
2,204 |
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|
02 |
Bundesgesetzgebung |
24,021 |
|
28,247 |
|||
|
03 |
Verfassungsgerichtshof |
0,337 |
|
1,271 |
|||
|
04 |
Verwaltungsgerichtshof |
0,409 |
|
0,722 |
|||
|
05 |
Volksanwaltschaft |
0,353 |
|
0,615 |
|||
|
06 |
Rechnungshof |
1,650 |
|
4,792 |
|||
|
10 |
Bundeskanzleramt |
30,947 |
|
75,441 |
|||
|
11 |
Inneres |
83,125 |
|
139,488 |
|||
|
12 |
Äußeres |
13,063 |
|
42,141 |
|||
|
13 |
Justiz |
29,295 |
|
51,700 |
|||
|
14 |
Militärische Angelegenheiten und Sport |
114,994 |
|
242,543 |
|||
|
15 |
Finanzen |
200,059 |
|
688,340 |
|||
|
16 |
Öffentliche Abgaben |
20,503 |
|
80,030 |
|||
|
Summe Rubrik 0, 1 |
519,661 |
1.357,532 |
|||||
|
Rubrik 2: Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
|
|
|
|||||
|
20 |
Arbeit |
1,886 |
28,890 |
||||
|
21 |
Soziales und Konsumentenschutz |
23,981 |
71,050 |
||||
|
22 |
Sozialversicherung |
0,000 |
0,043 |
||||
|
23 |
Pensionen |
8,052 |
233,784 |
||||
|
24 |
Gesundheit |
10,934 |
45,457 |
||||
|
25 |
Familie und Jugend |
0,851 |
5,336 |
||||
|
Summe Rubrik 2 |
45,704 |
384,560 |
|||||
|
Rubrik 3: Bildung, Forschung, Kunst und Kultur |
|
|
|||||
|
30 |
Unterricht |
183,740 |
275,843 |
||||
|
31 |
Wissenschaft und Forschung |
168,470 |
331,846 |
||||
|
32 |
Kunst und Kultur |
10,583 |
19,300 |
||||
|
33 |
Wirtschaft (Forschung) |
34,412 |
69,896 |
||||
|
34 |
Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) |
145,951 |
240,485 |
||||
|
Summe Rubrik 3 |
543,155 |
937,371 |
|||||
|
Rubrik 4: Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt |
|
|
|||||
|
40 |
Wirtschaft |
65,622 |
235,297 |
||||
|
41 |
Verkehr, Innovation und Technologie |
326,718 |
710,957 |
||||
|
42 |
Land-, Forst- und Wasserwirtschaft |
72,750 |
118,343 |
||||
|
43 |
Umwelt |
81,243 |
506,374 |
||||
|
44 |
Finanzausgleich |
4,199 |
18,400 |
||||
|
45 |
Bundesvermögen |
732,641 |
2.181,356 |
||||
|
46 |
Finanzmarktstabilität |
0,017 |
5.514,582 |
||||
|
Summe Rubrik 4 |
1.283,190 |
9.285,310 |
|||||
|
Rubrik 5: Kassa und Zinsen |
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51 |
Kassenverwaltung |
137,052 |
3.323,326 |
||||
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58 |
Finanzierungen, Währungstauschverträge |
2.337,462 |
3.048,677 |
||||
|
Summe Rubrik 5 |
2.474,514 |
6.372,003 |
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||||
|
Gesamtsumme aller Rubriken |
4.866,225 |
18.336,775 |
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