776/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am     März 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0011-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 728/J vom 23. Jänner 2009 der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf festgehalten werden, dass es zwar Aufgabe des Bundesministers für Finanzen ist, darauf zu achten, dass das Geld jener Österreicherinnen und Österreicher, die täglich hart arbeiten und ihre Steuern zahlen, ordentlich verwaltet wird und daher auf eine zügige Umsetzung der mit Bedacht geplanten Einsparungen in den einzelnen Ressorts gedrängt werden muss. Gleichzeitig ist im Rahmen der Erstellung des Budgets aber auch die Schwerpunktsetzung in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Sicherheit und Bildung klarer Auftrag, der auch entsprechend Berücksichtigung findet: So wird es für Forschung & Entwicklung in der kommenden Legislaturperiode deutlich mehr Geld geben als in den vergangenen fünf Jahren.

Trotz schwierigster gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen wird Forschung und Entwicklung einer jener wenigen Bereiche sein, in denen es nicht zu Kürzungen kommt. Aus budgetärer Sicht sind somit alle Vorkehrungen getroffen worden, um den notwendigen Bundesanteil zur Erreichung und Stabilisierung der angestrebten Forschungsquote von 3% des BIP zu erbringen.

 

Zu 1. bis 4., 6. bis 8., 10. bis 13. und 16.:

Wie einleitend erwähnt, werden die notwendigen Mittel zur Erreichung des Bundesanteiles an der 3%-Quote bereit gestellt werden. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass es zu „Finanzierungslücken“ kommt. Konkrete Zahlen werden anlässlich der Vorlage der Budgetmaterialien an den Nationalrat am 21. April 2009 bekannt gegeben werden.

 

Zu 5.:

Entsprechend den Vorgaben im Regierungsprogramm soll die Forschungsquote im Jahr 2010 3% betragen, für 2020 werden 4% angestrebt. Der Bundesbeitrag ist bis 2013 auf eine 3%ige Forschungsquote ausgerichtet.

 

Zu 9.:

Die F&E-Förderpolitik ist nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Finanzen, sondern der Fachressorts.

 

Zu 14. und 15.:

Die öffentliche Finanzierung von F&E kommt nur zum Teil direkt aus dem Bundesbudget. Die konkrete Verwendung dieser Mittel ist Aufgabe der Fachressorts. Über die sonstigen öffentlichen Beiträge können die jeweils verantwortlichen Einrichtungen Auskunft geben. Die Daten für das Bundesbudget werden anlässlich der Vorlage der Budgetmaterialien an den Nationalrat am 21. April 2009 bekannt gegeben werden.

 

Zu 17. und 18.:

Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass mit der beabsichtigten Dotierung im Bereich F&E die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um Österreich auf seinem Weg zum Innovation-Leader weiter voran zu bringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.